Deutsche Tageszeitung - Bayern: Lange Haft für 27-Jährigen wegen Einschleusens von Syrern und Türken

Bayern: Lange Haft für 27-Jährigen wegen Einschleusens von Syrern und Türken


Bayern: Lange Haft für 27-Jährigen wegen Einschleusens von Syrern und Türken
Bayern: Lange Haft für 27-Jährigen wegen Einschleusens von Syrern und Türken / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der Einschleusung von syrischen und türkischen Staatsbürgern nach Deutschland ist ein 27-Jähriger in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Zudem ordnete die Kammer die Einziehung von 9000 Euro bei dem Angeklagten an. Das Urteil fiel am Freitag.

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Laut Anklage unternahm der 27-jährige syrische Staatsbürger im Oktober 2023 mehrere Schleuserfahrten als Teil einer Bande oder war an der Organisation beteiligt. In Transportern oder Kleinwagen wurden zwischen sieben und 38 Menschen pro Fahrt über Grenzübergänge aus Österreich oder Polen nach Bayern beziehungsweise Sachsen gebracht. Dabei waren sie teilweise unangeschnallt auf der Ladefläche oder im Kofferraum untergebracht, was laut Staatsanwaltschaft bei einem Unfall zu lebensgefährlichen Verletzungen hätte führen können.

Gefasst wurde der Angeklagte bei einer Schleuserfahrt am 18. Oktober 2023 von Österreich nach Bayern. Als Polizisten sein Auto kontrollieren wollte, lieferte er sich mit den Beamten eine Verfolgungsjagd mit hoher Geschwindigkeit, die mit einem Unfall in Berchtesgaden endete. Dabei stieß das Vorderrad des Schleuserfahrzeugs laut Anklage gegen einen Bordstein und schaukelte sich auf, so dass es sich beinahe überschlug.

Die übrigen Schleuserfahrten konnten offenbar anhand von Handydaten rekonstruiert werden. Laut Staatsanwaltschaft organisierte sich die Gruppe in Whatsapp-Chats, in denen auch Standorte und Videos von der erfolgreich eingereisten Geschleusten geteilt wurden. Zwei weitere Bandenmitglieder werden laut Anklage gesondert verfolgt, ein weiterer ist noch nicht identifiziert.

(V.Sørensen--DTZ)

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