Deutsche Tageszeitung - Haager Gericht bestätigt Anklagepunkte gegen ugandischen Milizenführer Joseph Kony

Haager Gericht bestätigt Anklagepunkte gegen ugandischen Milizenführer Joseph Kony


Haager Gericht bestätigt Anklagepunkte gegen ugandischen Milizenführer Joseph Kony
Haager Gericht bestätigt Anklagepunkte gegen ugandischen Milizenführer Joseph Kony / Foto: © AFP

Im Fall des flüchtigen ugandischen Milizenführers Joseph Kony hat Internationale Strafgerichtshof (IStGH) alle 39 Anklagepunkte wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestätigt. Die Richter des Gerichts in Den Haag erklärten am Donnerstag, es gebe berechtigte Gründe für die Annahme, dass Kony als "indirekter Mittäter" für 29 Anklagepunkte, darunter Mord und Folter, verantwortlich gewesen sei.

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Das Gericht erklärte zudem, dass Kony sich als "direkter Täter" in zehn Fällen verantworten müsse, die zwei Opfer betreffen würden, die gezwungen worden seien, seine "Ehefrauen" zu sein. Zu den Anklagepunkten gehören Sklaverei, Zwangsheirat und Vergewaltigung.

Normalerweise würde auf die Bestätigung der Anklage ein Prozess folgen. Das Gericht lässt jedoch keine Verfahren in Abwesenheit zu - und Kony ist seit 2006 nicht mehr in der Öffentlichkeit gesehen worden.

Kony war der erste mutmaßliche Kriegsverbrecher, der 2005 vom IStGH angeklagt worden war. Er soll die Taten zwischen Juli 2002 und Dezember 2005 im Norden Ugandas begangen haben.

Der selbsternannte Prophet Kony hatte 1987 die christlich-fundamentalistische Widerstandsarmee des Herrn (LRA) gegründet. Nach Angaben der UNO tötete die LRA in ihrem Kampf gegen die ugandische Regierung mehr als 100.000 Menschen und entführte 60.000 Kinder.

Kony war 2006 aus dem Norden Ugandas in den Sudan geflohen, den er wegen des dort herrschenden Bürgerkriegs aber verlassen musste. Anschließend ließ er sich in einer abgelegenen Region der Zentralafrikanischen Republik nieder, wie eine Gruppe von UN-Experten im Juni 2024 feststellte. Es ist nicht bekannt, ob er überhaupt noch am Leben ist.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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