Deutsche Tageszeitung - Prozess gegen rechtsextreme Gruppe Revolution Chemnitz

Prozess gegen rechtsextreme Gruppe Revolution Chemnitz


Prozess gegen rechtsextreme Gruppe Revolution Chemnitz
Prozess gegen rechtsextreme Gruppe Revolution Chemnitz / Foto: ©

Rund ein Jahr nach der Aufdeckung einer mutmaßlichen rechtsextremen Terrorzelle in Sachsen hat der Prozess gegen acht Angeklagte begonnen. In der am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden verlesenen Anklage wirft der Generalbundesanwalt den Männern vor, als Mitglieder der Gruppe Revolution Chemnitz "tödliche Anschläge" geplant zu haben, die auf ein Ende des demokratischen Rechtsstaats abzielten. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft wiesen Vorwürfe der Verteidigung zurück, es handle sich um ein politisch motiviertes Verfahren.

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Die Anklage wirft den acht Beschuldigten im Alter von 21 bis 32 Jahren die Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung vor. Spätestens Anfang September vergangenen Jahres sollen sie die Gruppierung Revolution Chemnitz gegründet haben. "Sie wollten bewaffnete und damit auch todbringende Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende verüben", sagte Michael Glaser, Vertreter der Bundesanwaltschaft. Dafür wollten sie sich demnach halbautomatische Waffen beschaffen. Alle Angeklagten seien seit langem in der rechtsextremen Szene vernetzt und teilten eine "rechtsextremistische, bisweilen offen nationalsozialistische Gesinnung".

Die Anklage stützt sich vor allem auf die Auswertung von Chatverläufen in den beschlagnahmten Handys. Im Messengerdienst Telegram koordinierten die Angeklagten nach Auffassung der Bundesanwaltschaft ihre Kommunikation und die Planungen. Glaser zitierte aus diesen Chats, in denen unter anderem vom "Ausrotten" von Ausländern und Andersdenkenden sowie von einer "Jagd" auf Ausländer die Rede war. Gegen die geplanten Aktionen der Revolution Chemnitz sollte der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) aussehen wie eine "Kindergartenvorschulgruppe".

Der 32-jährige Christian K. soll der Bundesanwaltschaft zufolge als Rädelsführer die Ziele der Gruppierung bestimmt und koordiniert haben. Der laut der Gruppe "historische Tag", der die sogenannte Systemwende einleiten sollte, sollte der 3. Oktober 2018 sein. Für eine nicht näher beschriebene Aktion am Einheitsfeiertag wollten die Angeklagten demnach auch andere rechtsexreme Gruppen aus Deutschland und Europa mobilisieren.

Als eine Art Probelauf galt Mitte September vergangenen Jahres ein Überfall auf Jugendliche und Ausländer auf der Chemnitzer Schlossteichinsel, bei dem ein Iraner durch eine Glasflasche am Kopf verletzt wurde. Fünf der Angeklagten sollen daran beteiligt gewesen sein. K. sitzt seitdem in Untersuchungshaft, die anderen Angeklagten wurde etwa zwei Wochen später festgenommen.

Der Verteidiger des Angeklagten Tom W. erklärte, die Anklage gegen seinen Mandanten sei "politisch motiviert und unverhältnismäßig". Er warf der Bundesanwaltschaft zudem einseitig geführte Ermittlungen vor, weil entlastende Umstände gegen W. nicht ausreichend geprüft worden seien.

Der Anwalt von K. sieht durch das große Medieninteressen "einen besonderen Druck" auf dem Prozess. Zugleich hält er die Beweislage für recht dünn. Es sei "schwer vorstellbar", dass sein Mandant "für 96 Stunden Chats" zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden könnte. Bundesanwalt Kai Lohse wies "mit aller Härte und Entschiedenheit" die Vorwürfe angeblich politisch motivierter Ermittlungen zurück. "Das ist kein politischer Prozess", sagte er.

Einen Antrag der Verteidigung des jüngsten Angeklagten Martin H., die Öffentlichkeit auszuschließen, lehnte das Gericht noch vor der Anklageverlesung ab. Für das Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des OLG, der unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen läuft, sind bislang Verhandlungstermine bis Ende April angesetzt.

(W.Novokshonov--DTZ)