Deutsche Tageszeitung - Gräueltaten im Kongo: Pariser Gericht bekräftigt Zuständigkeit

Gräueltaten im Kongo: Pariser Gericht bekräftigt Zuständigkeit


Gräueltaten im Kongo: Pariser Gericht bekräftigt Zuständigkeit
Gräueltaten im Kongo: Pariser Gericht bekräftigt Zuständigkeit / Foto: © AFP/Archiv

In Frankreich wird der Prozess gegen einen ehemaligen kongolesischen Rebellenchef wegen Beihilfe zu Verbrechen während bewaffneter Konflikte in seiner Heimat trotz der Anfechtung der Zuständigkeit des Gerichtes fortgesetzt. Das Gericht sei "kompetent, Roger Lumbala strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen", sagte der Vorsitzende Richter am Freitag mit Blick auf die universelle Gerichtsbarkeit.

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Der 67 Jahre alten Ex-Rebellenchef hatte zum Auftakt des Prozesses in Paris die Zuständigkeit des Gerichtes bestritten. "Ich bin kein Franzose, ich habe kein Verbrechen in Frankreich begangen, ich habe kein Verbrechen an einem Franzosen begangen", hatte Lumbala erklärt.

Das Pariser Gericht verwies hingegen auf die universelle Gerichtsbarkeit der französischen Justiz, die es ihr ermöglicht, Verbrechen zu verhandeln, die in einem anderen Land begangen wurden. Voraussetzung ist, dass der mutmaßliche Täter einen Wohnsitz in Frankreich hat und keine Verfahren zu denselben Taten von einem anderen nationalen oder internationalen Gericht eingeleitet wurden.

Lumbala hatte verlangt, vor einem Verfahren in Frankreich müsse sich erst der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) formell für nicht zuständig erklären. Dies sei jedoch nicht üblich, erklärte das Pariser Gericht. Es stehe zudem im Austausch mit dem IStGH, der nicht die Absicht gehabt habe, den Fall zu übernehmen.

Es ist der erste Prozess in Frankreich wegen Verbrechen, die in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) begangen wurden. Zuvor hatte es bereits mehrere Prozesse zum Völkermord in Ruanda gegeben.

Lumbala ist angeklagt, 2002/2003 eine von Uganda unterstützte Rebellengruppe im Krieg um Bodenschätze im Osten des zentralafrikanischen Landes angeführt zu haben. Damals bekämpften sich in der Region verschiedene bewaffnete Gruppen. Die Kämpfe wurden von zahlreichen Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung begleitet, darunter Exekutionen, Verstümmelungen und Vergewaltigungen.

Gewalt gegen Frauen wurde in dem Konflikt systematisch als Kriegswaffe eingesetzt. Der Militäreinsatz trug den Namen "Effacer le tableau" (etwa: tabula rasa machen). Die Ermittlungsrichter bezeichneten Lumbala als "Befehlshaber einer bewaffneten Gruppe", der es seinen Kämpfern erlaubte, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen.

Lumbala war während der Übergangszeit von 20023 bis 2005 Außenhandelsminister seines Landes und anschließend Präsidentschaftskandidat. Später setzte er sich ins Exil ab. Die französische Justiz ermittelt seit 2016 gegen ihn. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. Das Urteil wird am 19. Dezember erwartet.

(P.Hansen--DTZ)

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