Deutsche Tageszeitung - SPD-Mitgliederbegehren zum Bürgergeld von Parteivorstand für zulässig erklärt

SPD-Mitgliederbegehren zum Bürgergeld von Parteivorstand für zulässig erklärt


SPD-Mitgliederbegehren zum Bürgergeld von Parteivorstand für zulässig erklärt
SPD-Mitgliederbegehren zum Bürgergeld von Parteivorstand für zulässig erklärt / Foto: © AFP/Archiv

Das SPD-Mitgliederbegehren gegen geplante Verschärfungen beim Bürgergeld hat die erste Hürde genommen: Der Parteivorstand erklärte das Ansinnen für zulässig, wie die SPD-interne Gruppierung Demokratische Linke 21 am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP bestätigte. Damit ist nun der Weg zu einem offiziellen Mitgliederbegehren eröffnet. Zuerst hatte der "Spiegel" darüber berichtet und dazu aus einem Beschlussvorschlag zitiert.

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Die Initiatorin des Mitgliederbegehrens, die frühere Juso-Chefin Franziska Drohsel (SPD), hatte die Initiative kürzlich offiziell beim Parteivorstand beantragt und dazu vor gut zwei Wochen im Willy-Brandt-Haus in Berlin die nötige Anzahl von mindestens 4000 Unterschriften übergeben. "Wir stellen uns gegen die Verschärfung der Sanktionen", sagte sie.

Drohsel zeigte sich bereits da "sehr optimistisch", dass das Begehren letztlich zum Erfolg führt. Sie verwies dabei auf einige prominente Erstunterzeichnende aus der Partei, darunter Juso-Chef Philipp Türmer, die Europaabgeordnete Maria Noichl sowie der frühere Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz. SPD-Chef Lars Klingbeil bezeichnete das Begehren aber bereits als "genau das falsche Signal", auch die Union lehnt es ab.

Die Unterschriften markierten die Schwelle der Unterstützung von mindestens einem Prozent der SPD-Mitglieder aus mindestens zehn Unterbezirken aus drei Bundesländern. Sie musste erreicht werden, um das Begehren überhaupt auf den Weg bringen zu können. Es richtet sich gegen die von der Bundesregierung geplanten Verschärfungen der Sanktionen beim Bürgergeld, fordert mehr Unterstützung für Betroffene und verlangt von der SPD ein "Nein" zu "neoliberalen und rechtspopulistischen Forderungen".

So dürften den Betroffenen Leistungen wie Wohngeld oder die Kostenübernahme der Krankenversicherung nicht entzogen werden, lautet die Forderung. Außerdem dürfe das "verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum nicht durch Sanktionen unterschritten" werden.

SPD-Mitglieder können auf einer internen Plattform nun darüber abstimmen, ob sie dem Vorschlag zustimmen. Sollte sich innerhalb von zwei Monaten wiederum ein Prozent der Mitglieder dafür aussprechen, wird dann ein offizielles Begehren eingeleitet.

Drohsel zeigte sich auch dabei zuversichtlich. "Aufgrund des hohen Zuspruchs sind wir optimistisch, dass wir auch über die SPD-interne Plattform ein Prozent der Mitgliedschaft mobilisieren können", erklärte sie am Mittwoch. "Die Kritik an den geplanten Verschärfungen der Sanktionen gegen arbeitslose Menschen teilen unserer Wahrnehmung nach sehr viele Menschen in der SPD."

Zudem seien die Angriffe von rechter und konservativer Seite gegen den Sozialstaat "gerade massiv". Darauf brauche es eine deutliche Reaktion "und die liegt in der gesellschaftlichen Solidarität und nicht in Ausgrenzung".

(U.Stolizkaya--DTZ)

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