Deutsche Tageszeitung - Bundessozialgericht: Bürgergeld war 2022 hoch genug

Bundessozialgericht: Bürgergeld war 2022 hoch genug


Bundessozialgericht: Bürgergeld war 2022 hoch genug
Bundessozialgericht: Bürgergeld war 2022 hoch genug / Foto: © AFP/Archiv

Trotz des Preisschubs durch Coronapandemie und Ukrainekrieg sind die Regelleistungen beim Bürgergeld im Jahr 2022 nicht verfassungswidrig zu gering gewesen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wies am Dienstag drei entsprechende Klagen ab. Mit der Einmalzahlung von 200 Euro und einer auf aktuelleren Daten basierenden Neuberechnung der Bürgergelderhöhung zum Jahresbeginn 2023 um 11,8 Prozent habe der Gesetzgeber ausreichend und auch ausreichend zeitnah auf die Situation reagiert. (Az. B 7 AS 20/24 R, B 7 AS 30/24 R und B 7 AS 6/25 R)

Textgröße ändern:

Geklagt hatten eine alleinerziehende Mutter aus Brandenburg, ein Arbeitsloser aus Westfalen und ein Ehepaar aus Baden-Württemberg. Sie verwiesen auf den Preisanstieg von Januar 2021 bis Oktober 2022 in Höhe von fast 13 Prozent. Demgegenüber war der Regelbedarf für Alleinstehende ab 2022 nur um drei auf 449 Euro angehoben worden. Die Kläger machen je nach Fall und Datenbasis eine Unterdeckung zwischen 55 und 115 Euro je Erwachsenem und Monat geltend.

Wie schon die Vorinstanzen wies das BSG die Klagen ab. Der Senat sei nicht zur Überzeugung gelangt, dass die Regelleistungen "evident unzureichend" gewesen seien. Mit der Einmalzahlung im Juli 2022 und der deutlichen Anhebung der Regelleistungen Anfang 2023 habe der Gesetzgeber auch ausreichend und schnell genug auf die vorübergehend bestehende Unterdeckung reagiert.

Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht lehnte das BSG daher in allen drei Fällen ab. Die Klägervertreter, darunter der Sozialverband VdK, wollen nun prüfen, ob sie selbst das Bundesverfassungsgericht anrufen.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Selenskyj zu Kritik von US-Präsident Trump: Bin "bereit" für Wahlen

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat sich nach Kritik von US-Präsident Donald Trump grundsätzlich zu Neuwahlen bereit erklärt. "Ich bin bereit für Wahlen", sagte Selenskyj am Dienstag vor Journalisten. Die Organisation von Wahlen hänge aber von der Sicherheitslage in der Ukraine ab. Er werde die Abgeordneten jedoch darum bitten, "Vorschläge zur Möglichkeit einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen und des Wahlgesetzes während des Kriegsrechts" auszuarbeiten.

Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Sozialhaushalt

Gut drei Wochen vor Ablauf der Frist zum Jahresende hat die französische Nationalversammlung am Dienstag den Haushalt der Sozialversicherung und damit auch ein Aussetzen der Rentenreform in zweiter Lesung verabschiedet. Der Ausgang war knapp: 247 Abgeordnete stimmten dafür, 234 dagegen, 93 enthielten sich, unter ihnen auch Abgeordnete des Regierungslagers. Frankreichs Premierminister Sébastien Lecornu hatte den Sozialisten zugestanden, die Rentenreform auszusetzen, um eine monatelange Regierungskrise zu beenden. Sie galt als wichtigste Reform von Präsident Emmanuel Macron.

Epstein-Affäre: US-Gericht ordert Aktenfreigabe zu Komplizin Maxwell an

In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat ein Gericht die Freigabe von Akten über dessen Komplizin Ghislaine Maxwell ermöglicht. Der New Yorker Bundesrichter Paul Engelmayer ordnete am Dienstag an, die Protokolle eines großen Geschworenengerichts (Grand Jury) zu Maxwell zu veröffentlichen.

Teilnahme von Friedensnobelpreisträgerin Machado an Preisverleihung in Oslo unklar

Nach der Absage einer Pressekonferenz mit Friedensnobelpreisträgerin María Corina Machado ist unklar, ob die Venezolanerin am Mittwoch an der Preisverleihung in Oslo teilnimmt. Das Nobelpreiskomitee hatte die geplante Pressekonferenz mit der Oppositionspolitikerin am Dienstag erst verschoben und dann ganz abgesagt. Ihre frühere Wahlkampfleiterin schloss unterdessen aus, dass Machado dauerhaft außerhalb Venezuelas im Exil leben wird.

Textgröße ändern: