Deutsche Tageszeitung - Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicherer Herkunftsstaat gelten

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicherer Herkunftsstaat gelten


Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicherer Herkunftsstaat gelten
Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicherer Herkunftsstaat gelten / Foto: © AFP/Archiv

Georgien als sicheres Herkunftsland einzustufen, ist nach Auffassung des Karlsruher Verwaltungsgerichts aktuell nicht mit EU-Recht vereinbar. Das erklärte das Gericht in zwei am Montag veröffentlichten Urteilen und sieht es damit ähnlich wie schon das Berliner Verwaltungsgericht im März. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte dagegen im April keine Bedenken gegen diese Einstufung.

Textgröße ändern:

Sichere Herkunftsstaaten sind Länder, in denen davon ausgegangen werden kann, dass dort keine Verfolgung zu befürchten ist. Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern werden meist abgelehnt, ihre Asylverfahren können beschleunigt an der Grenze geprüft werden. Abschiebungsandrohungen sollen sofort vollzogen werden, die Ausreisefrist beträgt eine Woche. Deutschland stuft Georgien derzeit als sicheren Herkunftsstaat ein.

In Karlsruhe klagten zwei Georgier, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Trotz der Einschätzung des Verwaltungsgerichts zur Festlegung als sicheres Herkunftsland wies es die Klagen der beiden Männer auf Anerkennung als Asylberechtigte nun zurück. Denn es war nicht davon überzeugt, dass sie in Georgien der Gefahr von Verfolgung oder einer anderen relevanten Gefahr ausgesetzt sind.

Die Einordnung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat widerspreche allerdings EU-Recht, führte das Gericht in seinen Urteilen vom 14. November aus. Es bezog sich dabei auf zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom Oktober 2024 und August 2025 zu einer EU-Richtlinie, die noch bis zum 12. Juni gilt. Demnach müssen das ganze Hoheitsgebiet des betreffenden Staats und alle Menschen dort sicher sein, nicht nur ein Teil davon.

Bei den abtrünnigen georgischen Gebieten Abchasien und Südossetien sei das nicht der Fall, erklärte das Verwaltungsgericht. Nach westlichem Verständnis gehörten sie weiterhin zu Georgien. Russland erkennt Abchasien und Südossetien als unabhängige Staaten an, die allermeisten Länder betrachten sie weiterhin als Teilregionen Georgiens.

Die Karlsruher Urteile zu den beiden Asylbewerbern sind noch nicht rechtskräftig. Es kann noch die Zulassung der Berufung beantragt werden.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

Selenskyj zu Kritik von US-Präsident Trump: Bin "bereit" für Wahlen

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat sich nach Kritik von US-Präsident Donald Trump grundsätzlich zu Neuwahlen bereit erklärt. "Ich bin bereit für Wahlen", sagte Selenskyj am Dienstag vor Journalisten. Die Organisation von Wahlen hänge aber von der Sicherheitslage in der Ukraine ab. Er werde die Abgeordneten jedoch darum bitten, "Vorschläge zur Möglichkeit einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen und des Wahlgesetzes während des Kriegsrechts" auszuarbeiten.

Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Sozialhaushalt

Gut drei Wochen vor Ablauf der Frist zum Jahresende hat die französische Nationalversammlung am Dienstag den Haushalt der Sozialversicherung und damit auch ein Aussetzen der Rentenreform in zweiter Lesung verabschiedet. Der Ausgang war knapp: 247 Abgeordnete stimmten dafür, 234 dagegen, 93 enthielten sich, unter ihnen auch Abgeordnete des Regierungslagers. Frankreichs Premierminister Sébastien Lecornu hatte den Sozialisten zugestanden, die Rentenreform auszusetzen, um eine monatelange Regierungskrise zu beenden. Sie galt als wichtigste Reform von Präsident Emmanuel Macron.

Epstein-Affäre: US-Gericht ordert Aktenfreigabe zu Komplizin Maxwell an

In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat ein Gericht die Freigabe von Akten über dessen Komplizin Ghislaine Maxwell ermöglicht. Der New Yorker Bundesrichter Paul Engelmayer ordnete am Dienstag an, die Protokolle eines großen Geschworenengerichts (Grand Jury) zu Maxwell zu veröffentlichen.

Teilnahme von Friedensnobelpreisträgerin Machado an Preisverleihung in Oslo unklar

Nach der Absage einer Pressekonferenz mit Friedensnobelpreisträgerin María Corina Machado ist unklar, ob die Venezolanerin am Mittwoch an der Preisverleihung in Oslo teilnimmt. Das Nobelpreiskomitee hatte die geplante Pressekonferenz mit der Oppositionspolitikerin am Dienstag erst verschoben und dann ganz abgesagt. Ihre frühere Wahlkampfleiterin schloss unterdessen aus, dass Machado dauerhaft außerhalb Venezuelas im Exil leben wird.

Textgröße ändern: