Deutsche Tageszeitung - DOSB-Präsidium erhält ab 2027 Vergütung

DOSB-Präsidium erhält ab 2027 Vergütung


DOSB-Präsidium erhält ab 2027 Vergütung
DOSB-Präsidium erhält ab 2027 Vergütung / Foto: © IMAGO/Sportfoto Zink/SID

Die Präsidiumsmitglieder des Deutschen Olympischen Sportbundes erhalten ab dem 1. Januar 2027 eine Vergütung. Einem entsprechenden Antrag wurde bei der Mitgliederversammlung des DOSB in Frankfurt mit 90 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt. Damit stehen ab dem übernächsten Jahr dem Präsidenten - derzeit Thomas Weikert - 2000 Euro und den weiteren Präsidiumsmitgliedern jeweils 1000 Euro monatliche Aufwandsentschädigung zu.

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Weikert, Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Limburg, seit 2021 an der Spitze des DOSB und für den Verband circa 150 Tage pro Jahr in Einsatz, hatte einen solchen Antrag schon vor der MV 2023 auf die Tagesordnung gesetzt. Zur Abstimmung kam es damals letztlich nicht, zu groß war seinerzeit der Widerstand aus den Verbändegruppen.

Offen ist, ob Weikert noch in den Genuss der am Samstag beschlossenen Vergütung kommt: Im Dezember 2026, bei der nächsten ordentlichen DOSB-Mitgliederversammlung, müsste sich der 64-Jährige erneut wählen lassen. Über eine neuerliche Kandidatur will Weikert nach den Olympischen Winterspielen in Mailand und Cortina d'Ampezzo (6. bis 22. Februar 2026) entscheiden.

Derweil scheiterte ein Antrag der Landessportbünde, das Präsidium ausgewogener und damit auch per Satzung verpflichtend mit je einem Vertreter etwa der Landessportbünde und der Verbände mit besonderen Aufgaben zu besetzen. Dieses Nein ist durchaus delikat, weil die Spitzensportverbände und die kleineren Verbändegruppen im DOSB derzeit in der Frage überkreuz liegen, wer im kommenden September über die deutsche Olympia-Bewerberstadt abstimmen darf.

Die Spitzenverbände berufen sich auf einen Paragraphen in der DOSB-Satzung, der Entscheidungen über derartige Themen allein ihnen sowie gewissen Einzelpersonen zugesteht. Ein weiterer DOSB-Paragraph aber lässt auch allen anderen Verbändegruppen die Tür offen. In dieser Frage muss der Dachverband bis zur Abstimmung am 26. September 2026 Rechtssicherheit schaffen.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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