Deutsche Tageszeitung - Infrastrukturprojekte: Koalition will Umweltverbandsklagerecht einschränken

Infrastrukturprojekte: Koalition will Umweltverbandsklagerecht einschränken


Infrastrukturprojekte: Koalition will Umweltverbandsklagerecht einschränken
Infrastrukturprojekte: Koalition will Umweltverbandsklagerecht einschränken / Foto: © AFP/Archiv

Infrastrukturprojekte in Deutschland wie Straßen, Schienen und Brücken sollen nach dem Willen der Koalitionsspitzen schneller gebaut werden können. Beim Koalitionsausschuss am Mittwochabend beschloss die Spitzenrunde, das Umweltverbandsklagerecht einzuschränken, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Ergebnispapier hervorgeht. "Für Klagen gegen Infrastrukturprojekte gelten künftig klarere Regeln, etwa zur Streitbeilegung, zur Rolle der Behörden und zum Wegfall der aufschiebenden Wirkung", hieß es dort.

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Einwendungen sollen demnach nur noch zählen, "wenn sich die betreffende Person oder Vereinigung bereits im Verwaltungsverfahren beteiligt hat". Dies beuge Missbrauch vor. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf will die Koalition "spätestens am 28. Februar 2026" beschließen.

Um "alle wichtigen Infrastrukturvorhaben" schneller zu bauen, soll die Regierung kommende Woche den Entwurf eines "Infrastruktur-Zukunftsgesetzes" im Kabinett beschließen, hieß es weiter in dem Ergebnispapier. Demnach sollen "alle Vorhaben zur Engpassbeseitigung bei den Bundesverkehrswegen, alle Schienenvorhaben, Vorhaben zum Neubau von Bundesautobahnen sowie zum vierstreifigen Neubau von Bundesstraßen, alle laufenden und fest disponierten Bundeswasserstraßen-Vorhaben, Ersatzneubauten von Brücken sowie den Neu- und Ausbau von dringend benötigten Lkw-Parkplätzen" in das "überragende öffentliche Interesse" gestellt werden.

Für Planung und Bau von Straßen und Wasserstraßen soll - wie schon bei der Schiene - der Artenschutz "standardisiert" werden, wie es in dem Papier weiter heißt. Elektrifizierungen von Bahnstrecken mit einer Länge von unter 60 Kilometern sollen von der Umweltverträglichkeitsprüfung freigestellt werden.

(O.Zhukova--DTZ)

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