Deutsche Tageszeitung - Streit um US-Abschiebepolitik: Gericht ordnet Freilassung von Salvadorianer an

Streit um US-Abschiebepolitik: Gericht ordnet Freilassung von Salvadorianer an


Streit um US-Abschiebepolitik: Gericht ordnet Freilassung von Salvadorianer an
Streit um US-Abschiebepolitik: Gericht ordnet Freilassung von Salvadorianer an / Foto: © AFP/Archiv

Das juristische Ringen um die Abschiebepolitik von US-Präsident Donald Trump geht weiter. Ein Bundesgericht in Maryland ordnete am Donnerstag die "sofortige" Freilassung des Salvadorianers Kilmar Ábrego García an, dessen Fall seit Monaten für Schlagzeilen sorgt. Das Heimatschutzministerium in Washington kündigte umgehend Einspruch gegen die Freilassung an.

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Bundesrichterin Paula Xinis begründete ihre Entscheidung mit dem "Fehlen einer rechtmäßigen Abschiebeanordnung" für Ábrego García. Deshalb sei er unverzüglich auf freien Fuß zu setzen, urteilte die Richterin, die noch von US-Präsident Barack Obama ernannt worden war. Eine Sprecherin des US-Heimatschutzministeriums warf der Richterin "Aktivismus" vor und kündigte Einspruch an.

Die Trump-Regierung hatte Ábrego García im März irrtümlich mit einer Reihe Krimineller in sein Heimatland El Salvador abgeschoben, obwohl die Justiz dies in der Vergangenheit zu seinem Schutz untersagt hatte. Nach seiner juristisch erzwungenen Rückkehr wurde er umgehend festgenommen.

Trump persönlich wirft Ábrego García Menschenschmuggel und Mitgliedschaft in der salvadorianischen Bande MS-13 vor, belegt ist dies bisher jedoch nicht. Der salvadorianische Staatsbürger ist mit einer US-Bürgerin verheiratet und lebte zuletzt in Maryland im Osten der USA.

Seit Ábrego Garcías Festnahme prüfte die US-Regierung eine erneute Abschiebung, diesmal in eines von vier afrikanischen Ländern wie Liberia und Ghana. Ábrego García lehnte dies jedoch ab und zeigte sich seinerseits bereit, ins zentralamerikanische Costa Rica zu gehen - dies wies die Trump-Regierung jedoch zurück. Ein Ende des Tauziehens ist derzeit nicht in Sicht.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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