Deutsche Tageszeitung - Kinderärzte werben vor Bundestagsberatung für Masern-Impfpflicht

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Kinderärzte werben vor Bundestagsberatung für Masern-Impfpflicht


Kinderärzte werben vor Bundestagsberatung für Masern-Impfpflicht
Kinderärzte werben vor Bundestagsberatung für Masern-Impfpflicht / Foto: ©

Vor den Bundestagsberatungen über den Masern-Schutz hat sich der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, hinter die geplante Impfpflicht gestellt. "Das ist ein ganz wichtiges Werkzeug, um die Masern endlich auszurotten", sagte Fischbach der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Freitag. "Beim Kampf gegen Masern sind wir bislang nicht vorangekommen. Die Impfquoten liegen noch deutlich zu niedrig. Außerdem impfen wir zu spät."

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Fischbach forderte den Gesetzgeber auf, auch Impfungen gegen andere Krankheiten vorzuschreiben: "Das Problem hört bei Masern nicht auf. Eine Impfpflicht für andere ansteckende Krankheiten wie Keuchhusten würde helfen, gerade die kleinsten Kinder zu schützen. Die Franzosen machen es vor, und das zeigt Wirkung."

Neben einer Impflicht sei auch ein "Impf-Informationssystem" notwendig, mit dem Eltern automatisch erinnert würden, ihre Kinder rechtzeitig impfen zu lassen, sagte Fischbach. Auch müsse endlich der "elektronische Impfpass" eingeführt werden.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warb im ARD-"Morgenmagazin" ebenfalls für die geplante Impfpflicht. Es habe sich gezeigt, dass Aufklärung alleine nicht ausreichend sei. "Wir haben immer wieder Masernausbrüche in Kindergärten, in Schulen in Deutschland", sagte Spahn im "Morgenmagazin".

Die Krankheit sei "höchst ansteckend" und könne einen gefährlichen Verlauf nehmen, sagte Spahn. Dies sei aber einfach zu verhindern, da es eine "sehr erprobte Impfung" gegen Masern gebe. Darüber hinaus müsse aber auch noch mehr aufgeklärt werden. "Im Jahr 2019 sollte kein Kind und kein Erwachsener in Deutschland mehr an Masern erkranken müssen."

Der Bundestag befasst sich am Freitag erstmals mit der geplanten Impflicht, die für Kindertagesstätten, Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften gelten soll.

(M.Dylatov--DTZ)

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