Deutsche Tageszeitung - Südkorea: Fünf Jahre Haft für Ex-Staatschef Yoon wegen Justizbehinderung

Südkorea: Fünf Jahre Haft für Ex-Staatschef Yoon wegen Justizbehinderung


Südkorea: Fünf Jahre Haft für Ex-Staatschef Yoon wegen Justizbehinderung
Südkorea: Fünf Jahre Haft für Ex-Staatschef Yoon wegen Justizbehinderung / Foto: © AFP/Archiv

Südkoreas früherer Präsident Yoon Suk Yeol ist in einem ersten Prozess gegen ihn zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der Richter Baek Dae Hyun vom Zentralgericht in Seoul befand den Ex-Staatschef wegen Justizbehinderung und weiterer Anklagepunkte im Zusammenhang mit der vorübergehenden Ausrufung des Kriegsrechts für schuldig. Es ist das erste Urteil gegen Yoon, die Urteile in weiteren Verfahren stehen noch aus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zehnjährige Haftstrafe gefordert.

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Yoon habe die Ermittler daran gehindert, ihn festzunehmen, begründete der Richter sein Urteil. Er wurde zudem für schuldig befunden, Kabinettsmitglieder von einer Sitzung zur Planung der Kriegsrecht-Ausrufung ausgeschlossen zu haben. "Obwohl er als Präsident vor allem die Pflicht hatte, die Verfassung zu wahren und die Rechtsstaatlichkeit zu achten, zeigte der Angeklagte stattdessen eine Haltung, die die Verfassung missachtete", sagte Baek. Yoons Schuld bezeichnete der Richter als "äußerst schwerwiegend".

In einem weiteren Anklagepunkt, der Fälschung amtlicher Dokumente, wurde Yoon aus Mangel an Beweisen für nicht schuldig befunden. Yoon hat nun sieben Tage Zeit, um Berufung einzulegen.

Yoon hatte am 3. Dezember 2024 vor dem Hintergrund eines Haushaltsstreits zeitweise das Kriegsrechts ausgerufen und Südkorea damit in eine tiefe politische Krise gestürzt. Im Prozess wegen der Ausrufung des Kriegsrechts forderte die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe. In dem Verfahren ist Yoon unter anderem wegen Aufstands und Machtmissbrauchs angeklagt.

Einem Bericht der Nachrichtenagentur Yonhap zufolge soll das Urteil in diesem Verfahren am 19. Februar gefällt werden. Sollte Yoon für schuldig befunden werden, wäre er der dritte südkoreanische Präsident, der wegen Aufruhrs verurteilt wird - nach zwei Militärführern im Zusammenhang mit einem Staatsstreich im Jahr 1979. Eine Hinrichtung ist jedoch unwahrscheinlich, Südkorea hat die Vollstreckung der Todesstrafe faktisch seit 1997 ausgesetzt.

(A.Nikiforov--DTZ)

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