
Internationaler Strafgerichtshof nimmt offiziell Ermittlungen gegen Myanmar auf

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) nimmt offiziell Ermittlungen gegen Myanmar wegen der gewaltsamen Vertreibung der muslimischen Minderheit der Rohingya auf. Wie das Gericht am Donnerstag in Den Haag mitteilte, gaben die Richter damit einem Antrag von Chefanklägerin Fatou Bensouda statt.
Sie soll nun Gewalttaten und Deportationen sowie die ethnische und religiöse Verfolgung der Rohingya in Myanmar untersuchen. Dabei könne es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handeln, erklärte das Gericht.
Bensouda hatte im September 2018 Vorermittlungen zur Vertreibung der Rohingya aus Myanmar eingeleitet. Im Juli bat sie die Richter dann um die Genehmigung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Im August 2017 waren mehr als 740.000 Rohingya vor einer Militäroffensive in Myanmar ins benachbarte Bangladesch geflüchtet. Sie leben nun unter schwierigsten Bedingungen in Flüchtlingslagern im Südosten Bangladeschs.
Der IStGH hatte 2018 entschieden, dass er für den Fall zuständig ist, obwohl Myanmar kein Vertragsstaat des Gerichts ist. Die Zuständigkeit ergibt sich den Richtern zufolge daraus, dass Bangladesch dem Gerichtshof angehört.
Seit dieser Woche beschäftigt sich auch der Internationale Gerichtshof, das höchste UN-Gericht, mit den Militäreinsätzen gegen die Rohingya. Gambia reichte am Montag im Namen der Organisation für Islamische Zusammenarbeit eine Klage wegen Völkermords gegen das mehrheitlich buddhistische Myanmar ein.
(V.Korablyov--DTZ)