Deutsche Tageszeitung - Razzia bei Rechtsextremisten in Deutschland und der Schweiz - Ein Haftbefehl

Razzia bei Rechtsextremisten in Deutschland und der Schweiz - Ein Haftbefehl


Razzia bei Rechtsextremisten in Deutschland und der Schweiz - Ein Haftbefehl
Razzia bei Rechtsextremisten in Deutschland und der Schweiz - Ein Haftbefehl / Foto: © AFP/Archiv

Sie sollen mit volksverhetzender Musik und rechtsextremistischen Szeneartikeln handeln: Mit einer Razzia in fünf Bundesländern und der Schweiz sind niedersächsische Ermittler gegen sechs mutmaßliche Rechtsextremisten vorgegangen. Gegen den Hauptverdächtigen wurde nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei in Göttingen vom Dienstag ein Haftbefehl erlassen.

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Demnach führen sie schon seit Februar 2025 ein verdecktes Ermittlungsverfahren gegen die sechs Verdächtigen. Sie sollen Szeneartikel, Artikel der in Deutschland verbotenen Gruppen Blood & Honour und Combat 18 sowie strafrechtlich relevante, volksverhetzende Musik verkauft haben.

Außerdem besteht gegen sie der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie des Handels mit verbotenen Dopingmitteln und verschreibungspflichtigen Medikamenten, wie die Ermittler ausführten.

Auf den 43 Jahre alten Hauptverdächtigen stieß demnach zuerst die Polizei Oldenburg bei Ermittlungen gegen ein rechtsextremistisches Musiknetzwerk. Er soll die illegalen Waren im Ausland bestellt oder selbst hergestellt haben. Die anderen fünf Beschuldigten soll er dazu gebracht haben, dass sie die Ware für ihn lagerten und in seinem Auftrag verkauften.

Am Donnerstag wurden den Angaben nach Durchsuchungsbeschlüsse in fünf Bundesländern und der Schweiz vollstreckt. Dabei seien Tausende rechtsextremistische CDs und Schallplatten sowie große Mengen von Szeneartikeln beschlagnahmt worden, außerdem Dopingpräparate, Sprengkörper, Schlagringe und eine Schreckschusspistole.

Durchsucht wurden demnach Objekte in Niedersachsen, Thüringen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Schweiz. Mehr als 100 Einsatzkräfte seien beteiligt gewesen.

Gegen den 43-Jährigen erließ das Amtsgericht Göttingen einen Haftbefehl, wie es weiter hieß. Unter Auflagen sei der Mann vorläufig auf freiem Fuß. Die Ermittlungen gingen weiter.

(U.Beriyev--DTZ)

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