Deutsche Tageszeitung - Le-Pen-Prozess geht zu Ende: Termin für Urteilsverkündung erwartet

Le-Pen-Prozess geht zu Ende: Termin für Urteilsverkündung erwartet


Le-Pen-Prozess geht zu Ende: Termin für Urteilsverkündung erwartet

Das für ihre Präsidentschaftskandidatur entscheidende Berufungsverfahren gegen die Rechtspopulistin Marine Le Pen soll am Mittwoch mit der Bekanntgabe des Termins für die Urteilsverkündung enden. Bis dahin standen noch die Plädoyers der Verteidigung an, die sich bemühen wollte, einen Freispruch oder zumindest eine geringere Strafe zu erreichen, die mit einer vierten Präsidentschaftskandidatur Le Pens vereinbar sein könnte. Mit dem Urteil in dem Verfahren, in dem es um die Veruntreuung von EU-Geldern geht, wird im Sommer gerechnet.

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Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang Februar vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, und fünf Jahre Nichtwählbarkeit für Le Pen gefordert. Sollten die Richter dem folgen, wäre es eine etwas geringere Strafe als in der ersten Instanz - würde aber dennoch Le Pens Kandidatur bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl verhindern. In der ersten Instanz hatten die Richter sich an den Forderungen der Staatsanwaltschaft orientiert.

In dem Verfahren ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern durch Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, die faktisch für Le Pens Partei arbeiteten. Die Anklage wirft der Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) vor, ein "System" aufgebaut zu haben, durch das die Partei 1,4 Millionen Euro veruntreut habe.

Theoretisch bleibt Le Pen der Gang vor das höchste Berufungsgericht. Allerdings hatte Le Pen sich bereits dazu verpflichtet, die Frage der Kandidatur zu entscheiden, ohne ein mögliches Verfahren vor dem Kassationsgericht abzuwarten. Wenn sie selber nicht antreten kann, soll der 30 Jahre alte RN-Parteichef Jordan Bardella für die Partei Rassemblement National antreten.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die zehn weiteren angeklagten Parteigenossen ebenfalls Haftstrafen zwischen sechs Monaten und drei Jahren gefordert.

Le Pen hatte während des Berufungsverfahrens ihre Unschuld beteuert, aber unabsichtliches Fehlverhalten eingeräumt. In der ersten Instanz war Le Pen im März 2025 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei auf Bewährung. Zudem wurde sie zu einem sofort geltenden Kandidaturverbot verurteilt, welches - anders als die Haftstrafe - durch das derzeitige Berufungsverfahren nicht suspendiert wurde. Le Pen hatte der Justiz anschließend vorgeworfen, ihr aus politischen Gründen einen Prozess zu machen.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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