Deutsche Tageszeitung - Lautstark Geburtstag gefeiert: Polizei durfte Mann nicht in Gewahrsam nehmen

Lautstark Geburtstag gefeiert: Polizei durfte Mann nicht in Gewahrsam nehmen


Lautstark Geburtstag gefeiert: Polizei durfte Mann nicht in Gewahrsam nehmen
Lautstark Geburtstag gefeiert: Polizei durfte Mann nicht in Gewahrsam nehmen / Foto: © AFP/Archiv

Die Polizei hat einem Gerichtsurteil zufolge einen Mann in Essen nach einer nächtlichen Ruhestörung nicht in Gewahrsam nehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte die Maßnahme für rechtswidrig, wie es am Mittwoch mitteilte. Der Mann hatte im August 2022 mit seiner Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung seinen Geburtstag gefeiert. Ab Mitternacht beschwerte sich eine Nachbarin mehrfach über laute Musik.

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Bei einem ersten Einsatz ermahnten Polizeibeamte das Paar zunächst. Dabei drohten sie damit, bei weiterem Lärm die Musikbox zu beschlagnahmen, den Mann in Gewahrsam zu nehmen oder eine Ordnungswidrigkeitenanzeige anzufertigen.

Beim zweiten Einsatz führten die Polizisten den betrunkenen Mann dann ab und brachten ihn in Polizeigewahrsam. Die Lebensgefährtin übergab den Beamten zudem die Musikbox. Erst am Morgen kam der Mann wieder frei.

Nach Auffassung des Gerichts war die Ingewahrsamnahme nicht "unerlässlich" im Sinn des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes, um die Ruhestörung zu beenden. Die Polizei habe nicht nachvollziehbar dargelegt, warum nicht die Beschlagnahme der Musikbox als milderes Mittel zur Beendigung der nächtlichen Ruhestörung ausgereicht hätte.

Spätestens nach der Übergabe der Musikbox hätte der Mann noch vor Ort entlassen werden müssen, hieß es weiter. Die Entscheidung vom Januar ist noch nicht rechtskräftig. Das Land kann beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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