Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe weist Beschwerde wegen verzögerten Versands von Briefwahlunterlagen ab

Karlsruhe weist Beschwerde wegen verzögerten Versands von Briefwahlunterlagen ab


Karlsruhe weist Beschwerde wegen verzögerten Versands von Briefwahlunterlagen ab
Karlsruhe weist Beschwerde wegen verzögerten Versands von Briefwahlunterlagen ab / Foto: © AFP/Archiv

Bei Bundestags- oder auch Landtagswahlen können mögliche Störungen beim Versand der Briefwahlunterlagen an Bürgerinnen und Bürger im Ausland nicht zu einer Verschiebung der Rücksendefrist führen. Betroffenen bleibt nur eine nachträgliche Anfechtung der Wahl, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschied. (Az. 2 BvR 334/25)

Textgröße ändern:

Es wies damit einen wahlberechtigten Deutschen ab, der in der Schweiz lebt. Bei der Bundestagswahl 2025 war er in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen eingetragen. Diese hatte nach eigenen Angaben die Briefwahlunterlagen am 7. Februar 2025 an die richtige Adresse in der Schweiz versandt. Bis zwei Tage vor der Wahl kamen sie dort jedoch nicht an.

Der Mann meint, viele im Ausland lebende Wählerinnen und Wähler hätten die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten. Die Bundeswahlleiterin oder die Landeswahlleiterin Nordrhein-Westfalen hätten daher eine „Störung“ bei der Beförderung der Wahlbriefe feststellen müssen. Nach der Bundeswahlordnung können dann unter bestimmten Voraussetzungen auch verspätet zurückkommende Wahlbriefe noch mitgezählt werden.

Doch diese Klausel betreffe nur eine Störung beim Rücklauf der Wahlbriefe, stellte das Bundesverfassungsgericht nun klar. Eine Fristverlängerung bei einem zu langen Postlauf der Briefwahlunterlagen auf dem Weg von den Wahlämtern zu den Briefwählern sehe die Verordnung nicht vor.

Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen hatten die Karlsruher Richter nicht. "Bei der Wahl handelt es sich um ein Massenverfahren, das zügig durchgeführt werden und zeitnah zur Feststellung des Wahlergebnisses führen muss", heißt es zur Begründung in ihrem Beschluss. Die Möglichkeiten für Rechtsbehelfe vor einer Wahl seien daher sehr begrenzt. Rechtsschutz sei daher auch hier nur durch eine Anfechtung nach der Wahl möglich.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Auch US-Senat stimmt gegen Trumps Vorgehen im Iran - Präsident empört

Erneute Niederlage für US-Präsident Donald Trump im Kongress: Rund drei Wochen nach dem Repräsentantenhaus hat am Dienstag auch der Senat in Washington für ein Ende des Iran-Kriegs gestimmt. Obwohl das Votum keine Gesetzeskraft hat, zeigte sich Trump empört: Die Abstimmung sei "schlecht getimt" und erschwere ihm die Verhandlungen mit dem Iran, erklärte der Präsident.

Kim will auch Nordkoreas Marine mit Atomwaffen ausrüsten

Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un will auch die Marine des international isolierten Landes mit Atomwaffen ausrüsten. Wie die staatliche Nachrichtenagentur KCNA am Mittwoch berichtete, kündigte der Präsident zudem an, größere Kriegsschiffe bauen zu lassen. Nordkorea steht wegen seines Atomwaffen- und Rüstungsprogramms unter massiven internationalen Sanktionen.

Bertelsmann-Stiftung: Kehrtwende bei Erneuerbaren gefährdet Arbeitsplätze

Erneuerbare Energien wie Windkraft oder Photovoltaik bieten nach Angaben der Bertelsmann-Stiftung einer Rekordzahl an Menschen in Deutschland Arbeit. 2025 sei in der Branche mit 436.000 Beschäftigten ein neuer Höchststand erreicht worden, knapp vier Prozent mehr als im bisher besten Jahr 2023, teilte die Stiftung am Mittwoch in Gütersloh mit. Der sich abzeichnende energiepolitische Kurswechsel der Bundesregierung könne jedoch "Tausende von Jobs" gefährden.

Wehrbeauftragter fordert Klarheit bei möglichen Pflicht-Versetzungen nach Litauen

Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Henning Otte, fordert schnelle Klarheit bei den von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) in Aussicht gestellten verpflichtenden Bundeswehr-Versetzungen zur deutschen Brigade in Litauen. "Unsere Soldatinnen und Soldaten benötigen jetzt frühzeitig Klarheit darüber, wer künftig Dienst in Litauen leisten wird", sagte Otte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Textgröße ändern: