Deutsche Tageszeitung - Amnestiegesetz: Mindestens 30 politische Gefangene in Venezuela freigelassen

Amnestiegesetz: Mindestens 30 politische Gefangene in Venezuela freigelassen


Amnestiegesetz: Mindestens 30 politische Gefangene in Venezuela freigelassen
Amnestiegesetz: Mindestens 30 politische Gefangene in Venezuela freigelassen / Foto: © AFP

Nach der Verabschiedung eines Amnestiegesetzes in Venezuela sind erneut mehrere politische Häftlinge aus dem Gefängnis entlassen worden. Wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP am Montag vor der Haftanstalt Rodeo 1 am Stadtrand von Caracas beobachteten, wurden rund 30 Häftlinge mit kahlrasierten Köpfen entlassen. "Wir sind frei, wir sind frei!", riefen einige der Freigelassenen, als sie von ihren Angehörigen empfangen wurden.

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"45 Tage lang habe ich auf die Freilassung meines Sohnes gewartet, und jetzt ist er wieder bei uns, danke!", sagte der Vater eines politischen Gefangenen, der wegen des Vorwurfs der Verschwörung inhaftiert war.

Die Abgeordneten der Nationalversammlung in Caracas hatten am Donnerstag einstimmig das historische Amnestiegesetz gebilligt, das von Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez unter Druck der USA vorangetrieben worden war. Laut Bürgerrechtsaktivisten waren zuletzt noch fast 650 politische Gefangene in Venezuela inhaftiert.

Mehr als 200 politische Gefangene der Haftanstalt Rodeo 1 waren am Freitag in einen Hungerstreik getreten. Sie beklagten, dass sie von dem Amnestie-Gesetz nicht profitieren würden.

So sollen Menschen, die wegen der Unterstützung von Militäreinsätzen gegen Venezuela angeklagt oder verurteilt wurden, keine Amnestie erhalten. Auch viele Polizisten und Soldaten, die wegen "terroristischer" Aktivitäten inhaftiert sind, dürften nicht unter das Amnestiegesetz fallen. In Rodeo 1 sind viele ehemalige Soldaten inhaftiert.

Das Amnestiegesetz soll Vorwürfe abdecken, die seit 1999 gegen politische Gegner des bei einem US-Militäreinsatz gefangengenommenen Präsidenten Nicolás Maduro und seines Vorgängers Hugo Chávez vorgebracht worden waren. Dazu zählen etwa die Teilnahme an Demonstrationen oder die Verbreitung von "Hass". Kritiker bemängeln allerdings, dass das Gesetz zu viele Ausnahmen vorsehe und viele Regierungsgegner davon nicht profitieren würden.

(V.Sørensen--DTZ)

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