Deutsche Tageszeitung - Briefe an Schulleiter und Anwältin: Gerichte müssen neu über Beleidigung entscheiden

Briefe an Schulleiter und Anwältin: Gerichte müssen neu über Beleidigung entscheiden


Briefe an Schulleiter und Anwältin: Gerichte müssen neu über Beleidigung entscheiden
Briefe an Schulleiter und Anwältin: Gerichte müssen neu über Beleidigung entscheiden / Foto: © AFP/Archiv

Über zwei mögliche Fälle von Beleidigung muss nach aktuellen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts neu entschieden werden. Das Landgericht Ulm und das Oberlandesgericht Stuttgart berücksichtigten die Meinungsfreiheit nicht ausreichend, wie Verfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. In einem Fall ging es um eine E-Mail an einen Schulleiter in der Coronazeit, im anderen Fall um ein Schreiben an eine Rechtsanwältin. (Az. 1 BvR 986/25 und 1 BvR 581/24)

Textgröße ändern:

In der E-Mail an den Schulleiter verwendete ein Vater, dessen Sohn das Gymnasium besuchte, unter anderem die Formulierung "faschistoide Anordnungen". Es ging um die 2021 geltenden Coronamaßnahmen. Er wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Brief an die Rechtsanwältin wurde 2023 von einem früheren Psychiatriepatienten verfasst. Die Anwältin war seine Verfahrenspflegerin, vertrat also seine Rechte. Das Krankenhauspersonal wurde in dem Schreiben als "psychiatrischer Mob" bezeichnet. Die Gerichtsvollzieherin und das Oberlandesgericht entschieden, dass es nicht förmlich zugestellt werden musste.

In beiden Fällen wandten sich die Verfasser an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe. Diese gaben ihren Beschwerden nun statt. Die Männer seien in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt worden. Das Verfassungsgericht entschied dabei nicht darüber, ob die Formulierungen in den Briefen tatsächlich beleidigend waren.

Es erklärte aber, dass die betreffenden Gerichte in Baden-Württemberg die rechtlichen Anforderungen nicht genug beachtet hätten. Sie hätten sich nicht ausreichend mit dem Wortlaut und dem Sinn der Äußerungen auseinandergesetzt.

Außerdem hätten sie im jeweiligen Kontext zwischen der Meinungsfreiheit der Verfasser und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen abwägen müssen, führte das Verfassungsgericht aus. Es verwies die Fälle zurück nach Ulm und Stuttgart, wo nun neu entschieden werden muss.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Israelischer Soldat zerstört Kruzifix im Libanon: Netanjahu kündigt "harte Maßnahmen" an

Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat "harte Maßnahmen" gegen einen Soldaten angekündigt, der ein Kruzifix im Süden des Libanon niedergerissen hat. "Ich war fassungslos und traurig, als ich erfuhr, dass ein IDF-Soldat eine katholische Ikone im Südlibanon beschädigt hat", schrieb Netanjahu im Onlinedienst X. "Militärermittler nehmen eine strafrechtliche Untersuchung vor und werden dementsprechend harte Maßnahmen gegen den Täter ergreifen", fügte Netanjahu hinzu.

Jugendliche berichten vor Bundestag über Erfahrung in Pandemie

Vor der Corona-Kommission des Bundestags haben am Montag rund 150 Jugendliche und junge Erwachsene über ihre Erfahrungen während der Pandemie berichtet. Die Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie hatte sie eingeladen, um die seelischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen während und nach der Pandemie sichtbar zu machen. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) räumte bei der Veranstaltung ein, die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen seien in der Pandemie zu wenig berücksichtigt worden.

Ungewissheit über Fortsetzung von Verhandlungen im Iran-Krieg

Kurz vor dem Ende der zweiwöchigen Waffenruhe im Iran-Krieg herrscht Ungewissheit über die Fortsetzung der Friedensverhandlungen: Der Iran traf nach Angaben seines Außenministeriums "noch keine Entscheidung" über eine Teilnahme an Gesprächen mit den USA, zu denen laut US-Präsident Donald Trump am Montag eine US-Delegation in Pakistan eintreffen sollte. Derweil brachte die US-Armee einen iranischen Frachter im Golf von Oman unter ihre Kontrolle. Teheran kündigte daraufhin Vergeltung an. Der Ölpreis schnellte angesichts befürchteter neuer Angriffe in die Höhe.

Prorussischer Ex-Präsident Radew holt bei Wahl in Bulgarien absolute Mehrheit

Der russlandfreundliche Ex-Präsident Rumen Radew ist als klarer Sieger aus der Parlamentswahl in Bulgarien hervorgegangen. Sein Mitte-links-Bündnis erreichte nach Auszählung fast aller Stimmen am Montag mit 44,7 Prozent zudem die absolute Mehrheit im Parlament. Radew strebt einen Dialog mit Russland an und lehnt Waffenlieferungen an die Ukraine ab, will entsprechende EU-Beschlüsse aber nicht blockieren. Der Kreml begrüßte die Dialogbereitschaft des Wahlsiegers. Die EU-Spitzen gratulierten Radew.

Textgröße ändern: