Deutsche Tageszeitung - Zahl der minderjährigen Soldaten bei Bundeswehr 2025 auf Rekordhoch

Zahl der minderjährigen Soldaten bei Bundeswehr 2025 auf Rekordhoch


Zahl der minderjährigen Soldaten bei Bundeswehr 2025 auf Rekordhoch
Zahl der minderjährigen Soldaten bei Bundeswehr 2025 auf Rekordhoch / Foto: © AFP/Archiv

Bei der Bundeswehr waren im vergangenen Jahr so viele Soldatinnen und Soldaten bei Dienstantritt minderjährig wie noch nie zuvor. Insgesamt waren 3131 Rekrutinnen und Rekruten 17 Jahre alt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek hervorgeht, die der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag. Dies sind fast tausend Minderjährige mehr als 2024.

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Der Anteil der Minderjährigen lag laut Bundesregierung 2025 bei 12,5 Prozent aller neu eingestellten Soldatinnen und Soldaten. Seit Erfassung der Daten 2011 war dieser Wert noch nie so hoch. Bereits in den Jahren 2023 und 2024 waren jeweils neue Höchstwerte bei der Einstellung minderjähriger Rekrutinnen und Rekruten aufgestellt worden.

Im vergangenen Jahr haben zugleich 638 Minderjährige die Bundeswehr vorzeitig verlassen, darunter 100 Frauen. Reichinnek fragte auch danach, wie viele unter 18-Jährige in die rechtsextremistischen und sexistischen Vorfälle bei den Fallschirmjägern im rheinland-pfälzischen Zweibrücken involviert waren. Laut Bundesregierung war eine minderjährige Soldatin betroffen. Zuerst hatte der "Spiegel" über die Antwort berichtet.

Reichinnek sprach von einer "fatalen" Entwicklung in Bezug auf das Rekordhoch bei den minderjährigen Rekrutinnen und Rekruten. Erschreckend sei in diesem Zusammenhang auch die Anzahl von 638 Minderjährigen, die vorzeitig ihr Dienstverhältnis beendeten.

"Das zeigt deutlich, dass die Bundeswehr kein geeigneter Arbeitgeber für junge Menschen ist", erklärte die Linken-Politikerin. "Die Bundeswehr hat kein Nachwuchs-Problem, sondern ein Problem dabei, junge Soldat:innen in ihren Reihen zu schützen."

Die Bundeswehr stellt Soldatinnen oder Soldaten mit frühestens 17 Jahren ein und dann nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Dabei gelten Auflagen und Einschränkungen.

(V.Varonivska--DTZ)

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