Deutsche Tageszeitung - Gericht in Polen verurteilt drei Ärzte wegen zu spät vorgenommener Abtreibung

Gericht in Polen verurteilt drei Ärzte wegen zu spät vorgenommener Abtreibung


Gericht in Polen verurteilt drei Ärzte wegen zu spät vorgenommener Abtreibung
Gericht in Polen verurteilt drei Ärzte wegen zu spät vorgenommener Abtreibung / Foto: © AFP/Archiv

Fünf Jahre nach dem Tod einer 30-jährigen Schwangeren aufgrund einer zu spät vorgenommenen Abtreibung in Polen hat ein Gericht drei Ärzte zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt. Ein Regionalgericht in Katowice verurteilte die Ärzte zu bis zu 18 Monaten Haft, nachdem einer von ihnen in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Alle drei Ärzte erhielten zudem ein mehrjähriges Berufsverbot.

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Die Patientin Izabela war im September 2021 in einem Krankenhaus in Pszczyna im Süden des Landes an einem septischen Schock gestorben. Sie war in der 22. Woche schwanger und mit schweren Komplikationen eingeliefert worden. Ihre Familie beklagte damals, die behandelnden Ärzte hätten eine "abwartende Haltung" in Bezug auf die Abtreibung eingenommen. Die drei Ärzte wurden nun für schuldig befunden, Izabelas Leben direkt gefährdet zu haben.

"Es ist eine angemessene und gerechte Strafe", sagte die Anwältin der Familie, Karolina Kolary, nach der nicht-öffentlichen Anhörung zu Journalisten. Der Fall sei von "grober Fahrlässigkeit, einer eklatante Missachtung grundlegendster ärztlicher Pflichten" geprägt gewesen.

Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Nur bei Vergewaltigung, Inzest und Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau dürfen Ärztinnen und Ärzte einen Abbruch vornehmen. Die Beihilfe zu illegaler Abtreibung wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Aufgrund der restriktiven Regelung haben viele Mediziner Angst davor, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen oder zögern lange, bevor sie eingreifen.

Das Schicksal von Izabela hatte die damals regelmäßig stattfindenden Proteste gegen das Abtreibungsrecht in Polen verstärkt. Frauenrechtsgruppen beklagten die 30-Jährige als das erste Opfer des nahezu vollständigen Abtreibungsverbots. Das Oberste Gericht Polens hatte mit Unterstützung der damaligen Regierung der nationalkonservativen PiS-Partei im Oktober 2020 auch die Abtreibung schwer fehlgebildeter Föten für verfassungswidrig erklärt.

Die Nachfolgeregierung ist bisher im Parlament damit gescheitert, das Abtreibungsrecht zu reformieren. Mit dem Amtsantritt des Rechtsnationalisten Karol Nawrocki 2025 ist eine Lockerung der Gesetze noch unwahrscheinlicher geworden. Offiziell gab es in Polen bei einer Bevölkerung von 38 Millionen in der ersten Hälfte des Jahres 2025 nach Angaben der staatlichen Krankenkasse (NFZ) nur 411 legale Schwangerschaftsabbrüche.

Zusätzlich zu den Anklagen gegen die Ärzte stellte der NFZ zahlreiche Unregelmäßigkeiten in Izabelas Behandlung fest und verhängte gegen das Krankenhaus eine Geldstrafe von 650.000 Zloty (rund 151.300 Euro). Die polnische Patientenbeauftragte stellte zudem eine Verletzung von Izabelas Rechten fest und empfahl neue Richtlinien für septischen Schock und die Gesundheit von Frauen gefährdende Situationen.

(I.Beryonev--DTZ)

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