Deutsche Tageszeitung - Keine Ermittlungen zu langfristiger Beurlaubung von Staatssekretären in Mainz

Keine Ermittlungen zu langfristiger Beurlaubung von Staatssekretären in Mainz


Keine Ermittlungen zu langfristiger Beurlaubung von Staatssekretären in Mainz
Keine Ermittlungen zu langfristiger Beurlaubung von Staatssekretären in Mainz / Foto: © AFP/Archiv

Die Staatsanwaltschaft Mainz hat Ermittlungen zur langfristigen Beurlaubung für Staatssekretäre aus der rheinland-pfälzischen Landesregierung abgelehnt. Es gebe keinen Anfangsverdacht auf eine Straftat, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Der Landesverband der Freien Wähler hatte Ende Januar gegen die verantwortlichen Mitglieder der Landesregierung Anzeige erstattet und ihnen Betrug vorgeworfen.

Textgröße ändern:

Grund dafür war ein von den Freien Wählern beauftragtes Gutachten, das eine jahrelange Praxis von Sonderurlauben als rechtswidrig eingestuft hatte. Die Staatsanwaltschaft Mainz prüfte, ob sie Ermittlungen einleitet, und bezog dieses Gutachten dabei ein. Außerdem wurden Ausführungen aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs für 2022 über die Gewährung von Sonderurlaub für Staatssekretäre dreier Ministerien miteinbezogen.

Ein Anfangsverdacht auf Untreue bestehe nicht, erklärte die Staatsanwaltschaft nun. Die unbefristete Beurlaubung beamteter Staatssekretäre und die Anerkennung der Sonderurlaubszeiten seien keine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung. In der Urlaubsverordnung des Landes gibt es keine Höchstdauer des Sonderurlaubs.

Grund dafür ist die Sonderstellung politischer Beamter, die im Gegensatz zu Berufsbeamten jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Die Gewährung von Sonderurlaub ohne Dienstbezüge ermöglicht, dass politische Beamte eine öffentliche Aufgabe an anderer Stelle wahrnehmen können. Bei Bedarf können sie so aber auch bei einem fortbestehenden Vertrauensverhältnis wieder in einem Ministerium arbeiten.

Den betroffenen Staatssekretären seien Sonderurlaube erlaubt worden, um öffentlichen Belangen an anderer Stelle zu dienen, hieß es. Sie seien nicht privaten Interessen nachgegangen. Ob die Erwartung einer Rückkehr ins Amt sich im Einzelfall auch wirklich realisieren lasse, entscheide grundsätzlich die oberste Dienstbehörde zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Urlaub. Für die strafrechtliche Bewertung sei es irrelevant, ob die Landesregierung die Bewilligung des Sonderurlaubs ausreichend begründete.

Einen Vermögensnachteil gebe es durch die Regel nicht. Sollen Dienstbezüge als ruhegehaltsfähig anerkannt werden, muss ein Versorgungsausgleich für die Dauer der Beurlaubung gezahlt werden. Dieser Ausgleich sei eine ausreichende Kompensation für den Vermögensnachteil, der durch das Anwachsen der Pensionsbezüge entsteht. Wird dieser Ausgleich von einer neuen Einsatzstelle übernommen, sei das nicht zu beanstanden.

Die Freien Wähler kündigten bereits an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einzulegen. "Die Kritik des Landesrechnungshofs und die juristische Bewertung des Gutachtens sind weiterhin nicht ausgeräumt", erklärte der Landesvorsitzende Christian Zöpfchen.

"Wenn Staatssekretäre jahrelang beurlaubt sind und ihre Pensionsansprüche weiter anwachsen, obwohl eine Rückkehr in das Staatssekretärsamt erkennbar nicht vorgesehen war, wirft das gravierende Fragen auf", fügte der Spitzenkandidat der Freien Wähler für die Landtagswahl am 22. März, Joachim Streit, hinzu. Er forderte eine juristische und politische Aufklärung.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Arbeitsbelastung von Schulleiter

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht es am Donnerstag (11.30 Uhr) um die Arbeitszeit von Lehrkräften. Es klagt der frühere Leiter einer Grundschule in Niedersachsen. Er gibt an, dass er deutlich mehr gearbeitet habe als die für Beamte geltende Durchschnittszeit von 40 Stunden pro Woche. Dafür fordert er einen finanziellen Ausgleich. (Az. 2 C 19.25)

Frankreichs Präsident Macron trifft libanesischen Präsidenten und jordanischen König

Der französische Präsident Emmanuel Macron empfängt am Donnerstag (ab 08.30 Uhr) seinen libanesischen Amtskollegen Joseph Aoun und den jordanischen König Abdullah II. Nach Einzelgesprächen wollen die drei Staatschefs gemeinsam eine hochrangige Tagung von Militärexperten eröffnen, bei der es um die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte geht, wie das französische Präsidialamt mitteilte.

Kanadas Premier Carney hält Rede im EU-Parlament

Vor dem Hintergrund einer stärkeren Annäherung zwischen Kanada und der EU hält der kanadische Premierminister Mark Carney am Donnerstag eine Rede im EU-Parlament in Straßburg (11.30 Uhr MESZ). Es wird erwartet, dass Carney den Abgeordneten seine Idee einer "einzigartigen Allianz" zwischen seinem Land und der Europäischen Union erläutert.

Nach Kopf-an-Kopf-Rennen: Ergebnis der Parlamentswahl in Schweden wird erwartet

Vier Tage nach der Parlamentswahl in Schweden soll das mit Spannung erwartete offizielle Ergebnis des Urnengangs bekanntgegeben werden. In bisherigen Auszählungen hatte es ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen einem möglichen linksgerichteten Bündnis bisheriger Oppositionsparteien und der konservativen Regierungskoalition von Ministerpräsident Ulf Kristersson gegeben. Grund für das lange Warten auf das Endergebnis waren nach Angaben der Wahlkommission unter anderem zunächst nicht ausgezählte Stimmen der im Ausland lebenden Schweden sowie von Briefwählern.

Textgröße ändern: