Deutsche Tageszeitung - Messerattacke an Berliner Holocaust-Mahnmal: 13 Jahre Haft für jungen IS-Anhänger

Messerattacke an Berliner Holocaust-Mahnmal: 13 Jahre Haft für jungen IS-Anhänger


Messerattacke an Berliner Holocaust-Mahnmal: 13 Jahre Haft für jungen IS-Anhänger
Messerattacke an Berliner Holocaust-Mahnmal: 13 Jahre Haft für jungen IS-Anhänger / Foto: © AFP/Archiv

Rund ein Jahr nach einem Messerangriff auf einen spanischen Touristen am Berliner Holocaust-Mahnmal ist ein IS-Anhänger für die Tat zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht verurteilte den 20-Jährigen am Donnerstag unter anderem wegen versuchten Mordes. Er hatte den Touristen im Februar 2025 mit einem Messer schwer am Hals verletzt, dieser überlebte nur knapp und lag in künstlichem Koma.

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Das Kammergericht sprach den zur Tatzeit 19-jährigen Syrer nun wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Er habe die Tat im Namen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) begangen, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Opfer habe nur überlebt, weil wichtige Adern um Millimeter verfehlt worden seien.

Laut Anklage der Bundesanwaltschaft hatte der Beschuldigte kurz vor der Attacke über Messengerdienste Kontakt zu Angehörigen des IS aufgenommen und sich als Mitglied angedient. Für die Tat reiste er demnach eigens von seinem Wohnort Leipzig in die Hauptstadt. Der Beschuldigte war 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen.

Laut Anklage packte er den 30-jährigen Touristen aus Spanien inmitten des Stelenfelds plötzlich von hinten und fügte ihm eine 14 Zentimeter lange klaffende Schnittwunde am Hals zu. Der Spanier war dort gemeinsam mit zwei Freunden unterwegs, um das Mahnmal zu besuchen. Das Opfer wurde notärztlich versorgt, im Krankenhaus notoperiert und lag zeitweise im Koma. Der Verdächtige wurde wenige Stunden nach der Tat festgenommen.

Die Bundesanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft nach Erwachsenenstrafrecht. Aufgrund des Alters des Beschuldigten wäre auch die Anwendung von Jugendstrafrecht möglich gewesen, die maximal mögliche Haftdauer hätte dann bei zehn Jahren gelegen. Die Nebenklage, die den Spanier vertrat, forderte eine Strafe nach Jugendrecht, stellte aber keinen konkreten Antrag. Die Verteidigung sprach sich für eine siebenjährige Haftstrafe nach Jugendrecht aus.

(V.Sørensen--DTZ)

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