
Behindertenbeauftragter und DGB wollen Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen

Unternehmen, die nicht genügend Behinderte beschäftigen, sollen künftig stärker in die Pflicht genommen werden. Dies forderten Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am Montag. Sie verlangen eine höhere Ausgleichsabgabe für Betriebe, die die Beschäftigungsquote von fünf Prozent nicht erfüllen. Den bisherigen Höchstbetrag von 320 Euro pro Monat könnten "die meisten aus der Portokasse bezahlen", bemängelte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
Die Ausgleichsabgabe gilt für Betriebe ab 20 Beschäftigten. Der DGB strebt einen Höchstbetrag von 750 Euro an, Dusel von 650 Euro. Bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent soll die Abgabe nach den Vorstellungen des DGB von 125 Euro auf 250 verdoppelt werden. Bei einer Quote von zwei Prozent bis weniger als drei Prozent solle sie von 220 Euro auf 500 Euro angehoben werden. Bei weniger als zwei Prozent solle sie dann von 320 Euro auf 750 Euro steigen, so die Gewerkschaftsforderung. Dusel schlägt mit 650 Euro eine etwas geringere Summe für Unternehmen vor, die gar keine Behinderten beschäftigen.
Verbesserungsbedarf sieht Dusel auch im Gesundheitswesen, Wohnungsbau und der Digitalisierung. So seien Menschen mit Behinderungen in ihrem Recht auf freie Arztwahl dadurch eingeschränkt, dass nur ein Drittel der Arztpraxen barrierefrei zugänglich sei. Außerdem könnten sie häufig ihre Assistenzkräfte nicht mit ins Krankenhaus nehmen.
Bei neuen Wohnungen müsse die Barrierefreiheit der Normalfall sein. "Wer heute noch Barrieren baut, baut falsch", sagte Dusel. Barrierefreiheit müsse ein Qualitätsmerkmal sein, das sei auch für ältere Menschen wichtig.
Das geplante Bundesprogramm für Barrierefreiheit müsse mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden, erklärte Dusel. "Inklusion ist kein Akt der Barmherzigkeit, sondern ein fundamentales Menschenrecht." Dusel will seine Teilhabeempfehlungen anlässlich des internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen an die Bundesregierung übergeben. Der Tag wird am 3. Dezember begangen.
(I.Beryonev--DTZ)