Deutsche Tageszeitung - Studie: Riester-Reform benachteiligt Haushalte mit geringem Einkommen

Studie: Riester-Reform benachteiligt Haushalte mit geringem Einkommen


Studie: Riester-Reform benachteiligt Haushalte mit geringem Einkommen
Studie: Riester-Reform benachteiligt Haushalte mit geringem Einkommen / Foto: © AFP/Archiv

Die Regierungspläne zur Reform der privaten Altersvorsorge benachteiligen nach einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung Haushalte mit geringem Einkommen. Verglichen mit der bisherigen Riester-Rente würden Versicherte nach der Reform umso mehr profitieren, je mehr sie verdienen, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. "Wer hat, dem wird gegeben", fasst WSI-Rentenexperte Florian Blank seine Erkenntnisse zusammen.

Textgröße ändern:

Die 2001 eingeführte Riester-Rente sollte breiten Bevölkerungsschichten zu einer privaten Altersvorsorge verhelfen. Das System erfreut sich jedoch nur geringer Beliebtheit, da es als zu kompliziert gilt und in der Regel nur geringe Renditen abwirft. Die Förderung ist jedoch so konstruiert, dass Menschen mit geringeren Einkommen und Menschen mit Kindern von den staatlichen Zulagen besonders profitieren. Gemessen an ihren eigenen Sparbeiträgen bekommen Geringverdienende mit Riester-Rente bislang mehr vom Staat als Besserverdienende.

Das ändert sich nun laut WSI-Studie mit den Regierungsplänen zur Reform der Riester-Rente. Diese beendeten "die bisherige Praxis, Menschen mit geringem Einkommen besonders profitieren zu lassen", erklärte WSI-Rentenexperte Blank. Die Pläne liefen auf eine noch stärkere soziale Schieflage hinaus.

Der Staat fördert die private Altersvorsorge auf zwei Wegen: durch direkte Zuschüsse und durch Abzug der Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen. Im ersten Fall profitieren vor allem kleine Einkommen, im zweiten größere. Nach dem neuen Modell treten nach WSI-Angaben an die Stelle pauschaler Zuschüsse prozentuale Beträge, je nach Höhe des selbst aufgebrachten Sparbetrags. Gleichzeitig soll die Obergrenze für die steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen für die Altersvorsorge steigen.

Dies führe dazu, dass Menschen mit einem höheren Vorsorgeaufwand "deutlich und umso mehr" profitierten, "je höher ihr Einkommen ist". Während der Sonderausgabenabzug bisher auf maximal 2100 Euro begrenzt war, könnten durch die neue Berechnung beispielsweise für einen Betroffenen mit zwei Kindern jetzt fast 2900 Euro daraus werden – was über 1300 Euro Steuerersparnis bringen könnte, rechnet das WSI vor.

Die Bundesregierung will ein neues Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am Freitag abschließend im Bundestag beraten werden. Neben sicherheitsorientierten Anlageprodukten wird demnach künftig auch ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot zugelassen, bei dem in Fonds oder andere Anlageklassen investiert werden kann.

Die finanziellen Folgen hat WSI-Experte Blank exemplarisch für Menschen mit unterschiedlichen Einkommen, mit und ohne Kinder, durchgerechnet. Der Vergleich zeigt dem Institut zufolge konkret, wie der soziale Ausgleich im neuen Zulagensystem vor allem für jene mit geringerem Einkommen sinken würde.

So erhalten etwa Alleinstehende mit 1000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen nach dem alten Recht eine Förderung von 175 Euro pro Jahr. Nach neuem Recht würde diese auf 144 Euro sinken, wenn die oder der Betroffene vier Prozent ihres Bruttoeinkommens spart. Jenseits von 2000 Euro Monatsbrutto würden nach der Reform aber höhere Zulagen fließen. Bei einer oder einem Kinderlosen mit einem Monatseinkommen von 8000 Euro brutto würden so aus bisher rund 990 Euro jährlicher Förderung rund 1060 Euro. Bei Versicherten mit Kindern sei das grundsätzliche Muster ähnlich, "die Schieflage sogar noch ausgeprägter".

Spürbar seien die Konsequenzen auch bei der Höhe des Anteils der staatlichen Förderung an den gesamten Vorsorgeaufwendungen. Bei Menschen mit geringem Einkommen würde die Förderung nach den Plänen der Bundesregierung geringer ausfallen, "insbesondere bei Menschen, die kaum über Einkommen verfügen". Oberhalb davon würde nach dem vorgeschlagenen neuen Recht die Förderquote jenseits von 2000 Euro Monatsbrutto kontinuierlich ansteigen.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

Iran-Krieg: Gegenseitige Angriffe gehen weiter - Israel will im Libanon vorrücken

Ungeachtet der Ankündigungen von US-Präsident Donald Trump zu Gesprächen mit dem Iran sind die gegenseitigen Angriffe im Nahost-Krieg mit unverminderter Härte fortgesetzt worden. In der israelischen Küstenmetropole Tel Aviv traf am Dienstag ein iranisches Geschoss ein Gebäude. Die israelische Luftwaffe flog nach eigenen Angaben eine weitere Angriffswelle auf den Iran - und will im Kampf gegen die Hisbollah im Libanon nun das südliche Grenzgebiet bis zum Fluss Litani unter seine Kontrolle bringen. In Berlin bezeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Krieg gegen den Iran als "völkerrechtswidrig".

AfD-Spitze zieht Ausschlussantrag gegen Jugend-Funktionär Dorow zurück

Die AfD-Bundesspitze hat das Parteiausschlussverfahren gegen den Jugend-Funktionär Kevin Dorow zurückgezogen. Der Entscheidung des Bundesvorstands war nach Angaben eines Parteisprechers eine Vereinbarung mit dem 27-Jährigen vorangegangen, dem eine Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut vorgeworfen wird. Dorow trete von allen Parteiämtern zurück und werde mit einer zweijährigen Ämtersperre belegt, sagte der AfD-Sprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. "Im Gegenzug zieht der Bundesvorstand das Ausschlussverfahren zurück."

"Politisch verhängnisvoll": Steinmeier kritisiert Iran-Krieg als Völkerrechts-Bruch

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Krieg der USA und Israels gegen den Iran als "völkerrechtswidrig" kritisiert. "Unsere Außenpolitik wird nicht überzeugender dadurch, dass wir Völkerrechtsbruch nicht Völkerrechtsbruch nennen", sagte Steinmeier am Dienstag in seiner Festrede zum 75. Jahrestag der Wiedergründung des Auswärtigen Amts in Berlin. "Dieser Krieg ist völkerrechtswidrig - daran gibt es wenig Zweifel." Der Bundespräsident forderte Deutschland und Europa auf, sich aus bestehenden Abhängigkeiten von den USA zu lösen.

Nach Tötung von Laridschani: Iran ernennt neuen Chef des Sicherheitsrates

Nach dem Tod seines mächtigen Sicherheitschefs Ali Laridschani bei einem israelischen Luftangriff hat der Iran einen Nachfolger ernannt. Mohammad Bagher Solghadr solle künftig dem Obersten Nationalen Sicherheitsrat vorstehen, meldete das Staatsfernsehen am Dienstag mit. Bei ihm handelt es sich um einen früheren Kommandeur der Revolutionsgarden und jahrelangen Vertrauten von Laridschani.

Textgröße ändern: