Deutsche Tageszeitung - Urteil: Entzug von EU-Freizügigkeit für polnischen Enkeltrickbetrüger rechtmäßig

Urteil: Entzug von EU-Freizügigkeit für polnischen Enkeltrickbetrüger rechtmäßig


Urteil: Entzug von EU-Freizügigkeit für polnischen Enkeltrickbetrüger rechtmäßig
Urteil: Entzug von EU-Freizügigkeit für polnischen Enkeltrickbetrüger rechtmäßig / Foto: © AFP/Archiv

Einem Enkeltrickbetrüger darf einem Urteil zufolge die EU-Freizügigkeit und damit die Möglichkeit zum Aufenthalt in Deutschland entzogen werden. Daran ändert auch eine leibliche Tochter mit deutscher Staatsangehörigkeit und eine in Deutschland lebende Lebensgefährtin nichts, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Der aus Polen stammende Mann kann gegen die Entscheidung noch in die Berufung gehen.

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Bei dem Betroffenen handelt es sich dem Verwaltungsgericht zufolge um einen Berufsverbrecher mit Bezügen zur Clan-Kriminalität, auch seine gesamten sozialen Kontakte in Deutschland haben demnach kriminelle Verbindungen. Der Kläger wurde mehrfach wegen Enkeltrickbetrugs verurteilt.

Dabei soll er die Abholung des Gelds von den Betrugsopfern - Senioren, die mit einer erfundenen Geschichte zur Zahlung von Geld gebracht wurden - organisiert haben. Zuletzt saß der Mann eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten ab.

Nach dieser Verurteilung entzog das Regierungspräsidium Karlsruhe dem Mann das Recht auf Einreise nach und Aufenthalt in Deutschland. Dies sollte für fünf Jahre gelten.

Die Klage des Mannes sei auch wegen der zu erwartenden Rückfallgefahr zurecht abgewiesen worden, entschieden die Verwaltungsrichter. So habe der Mann früher aus Straftaten bis zu 15.000 Euro im Monat verdient, was er als Reinigungskraft und Ernährer einer fünfköpfigen Familie nicht mehr schaffen könne. Da er hohe Schulden habe, bestehe für ihn die Versuchung zu neuen Straftaten.

(V.Sørensen--DTZ)

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