Deutsche Tageszeitung - Kubanische Regierung begnadigt mehr als 2000 Gefangene

Kubanische Regierung begnadigt mehr als 2000 Gefangene


Kubanische Regierung begnadigt mehr als 2000 Gefangene
Kubanische Regierung begnadigt mehr als 2000 Gefangene / Foto: © AFP

Die kubanische Regierung hat die Freilassung von mehr als 2000 Gefangenen bekanntgegeben. Die 2010 Häftlinge würden als "humanitäre" Geste in der Karwoche begnadigt werden, teilte die Regierung in Havanna am Donnerstag (Ortszeit) mit. Zuletzt hatte die US-Regierung von Präsident Donald Trump den Druck auf die kommunistisch regierte Karibikinsel erhöht.

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Die kubanische Regierung nannte weder die Namen der Begnadigten, noch die Verbrechen, die sie begangen hatten oder wann sie freikommen sollten. Die Entscheidung beruhe auf der Art der Vergehen, dem guten Verhalten im Gefängnis, gesundheitlichen Gründen und der bereits verbüßten Haftzeit, teilte die Regierung mit. Von der Begnadigung ausgenommen seien Personen, die wegen Mordes, sexueller Übergriffe, Drogendelikten, Diebstahls, illegaler Schlachtung von Vieh oder Delikten gegen die Staatsgewalt verurteilt wurden.

Dem kubanischen Präsidentenamt zufolge ist dies die fünfte Begnadigungswelle seit 2011. Bislang seien insgesamt mehr als 11.000 Menschen freigelassen worden. Die Entscheidung erfolge "im Kontext der religiösen Feierlichkeiten der Karwoche". Dies sei "eine übliche Praxis innerhalb unseres Strafjustizsystems und ein Ausdruck des humanitären Erbes der Revolution". Unter den freigelassenen Gefangenen befänden sich auch Ausländer sowie junge Menschen, Frauen und Häftlinge über 60 Jahre.

Die US-Regierung hatte zuletzt wiederholt wirtschaftliche und politische Reformen in Kuba gefordert. Zugleich erwog Trump öffentlich, die Karibikinsel zu "übernehmen". Zugleich fanden in jüngster Zeit Gespräche zwischen beiden Seiten statt. Beobachtern zufolge könnten die Begnadigungen damit im Zusammenhang stehen. Die Freilassung politischer Gefangener ist seit Langem eine zentrale Forderung der USA an Kuba.

(V.Sørensen--DTZ)

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