Deutsche Tageszeitung - Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Parlamentsreform soll Macht von AfD begrenzen

Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Parlamentsreform soll Macht von AfD begrenzen


Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Parlamentsreform soll Macht von AfD begrenzen
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Parlamentsreform soll Macht von AfD begrenzen / Foto: © AFP/Archiv

Rund viereinhalb Monate vor der Wahl hat der Landtag in Sachsen-Anhalt eine Parlamentsreform beschlossen. Die neuen Regelungen, die am Donnerstag in Magdeburg mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU, SPD und FDP sowie Linkspartei und Grünen verabschiedet wurden, betreffen unter anderem die Arbeit des Landesverfassungsgerichts und die Wahl des Landtagspräsidenten.

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Damit wollen die Parlamentarier einer drohenden Arbeitsunfähigkeit von Landtag und Institutionen vorbeugen, sollte die AfD bei der Landtagswahl am 6. September stärkste Kraft werden und beispielsweise Beschlüsse, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, blockieren können.

So kann die stärkste Fraktion künftig weiterhin im ersten Wahlgang einen Kandidaten als Landtagspräsidenten vorschlagen. Erhält dieser im ersten Wahlgang nicht die nötige Mehrheit, können auch alle anderen Fraktionen Bewerber ins Rennen schicken. Dies ist auch eine Reaktion auf die chaotische Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten im September 2024, nachdem die AfD die Landtagswahl gewann und zunächst auf dem Spitzenamt beharrte.

Laut Parlamentsreform soll zudem nicht nur für den Abschluss, sondern auch für die Kündigung von Staatsverträgen eine Zustimmung des Landtages nötig sein. Für die Landeszentrale für politische Bildung wurde eine Bestandsgarantie verankert.

Die AfD in Sachsen-Anhalt schrieb in ihrem Regierungsprogramm als "erste Amtshandlung" die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge fest. Zudem will die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei die Landeszentrale für politische Bildung abschaffen.

Kandidaten für das Landesverfassungsgericht, die bisher mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt werden müssen, sollen nach der neuen Regelung im Fall einer gescheiterten Wahl auf Vorschlag des Gerichts selbst mit einfacher Mehrheit gewählt werden können.

Außerdem ist es künftig nicht mehr erlaubt, dass Abgeordnete Angehörige anderer Landtagsabgeordneter in ihren Büros beschäftigen. Dies ist eine Konsequenz aus der AfD-Verwandtenaffäre. In mehreren Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt, wurden Fälle bekannt, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern in Abgeordnetenbüros anderer AfD-Politiker angestellt sind.

Für den Gesetzentwurf stimmten 72 Abgeordnete von CDU, SPD, FDP, Linkspartei und Grünen sowie eine fraktionslose Abgeordnete. Die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Parlamentarier stimmten mit 22 Stimmen dagegen.

Der CDU-Abgeordnete Andreas Schumann mahnte, erreiche die AfD bei der Landtagswahl die Mehrheit, drohe ein tiefgreifender politischer Umbau im Land. Die Parlamentsreform zeige, dass der Schutz der Demokratie über parteipolitischen Interessen stehe. Ähnlich argumentierten die Vertreter der anderen Parteien.

AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner kritisierte die Regelungen dagegen als "Trickbetrüger-Parlamentsreform". Die Reform sei ein Ergebnis der "Angst vor dem Wahlergebnis im September".

In Umfragen liegt die AfD deutlich vor der CDU und den anderen Parteien. CDU-Ministerpräsident Sven Schulze regiert derzeit gemeinsam mit SPD und FDP.

(A.Nikiforov--DTZ)

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