Deutsche Tageszeitung - Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt IS-Rückkehrerin zu Bewährungsstrafe

Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt IS-Rückkehrerin zu Bewährungsstrafe


Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt IS-Rückkehrerin zu Bewährungsstrafe

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine IS-Rückkehrerin zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach die 30-jährige Angeklagte am Montag der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Frau hatte die Vorwürfe gestanden.

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Dem Gericht zufolge radikalisierte sich die damals Heranwachsende im Jahr 2014 und reiste im November desselben Jahres zusammen mit ihrem nach islamischem Ritus verheirateten Ehemann und dessen Bruder nach Syrien. Dort habe ihr Mann für die radikalislamische Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gekämpft. Die Angeklagte habe ihren Mann währenddessen durch die Haushaltsführung unterstützt.

Nach dessen mutmaßlichem Tod im März 2015 sei sie in unterschiedlichen Frauenhäusern des IS untergebracht worden und habe Geldleistungen vom sogenannten Witwenbüro des IS erhalten. Während ihres Aufenthalts in Syrien habe sie auch mehrfach versucht, eine in Deutschland lebende Bekannte zur Ausreise nach Syrien zu bewegen.

Die Angeklagte wurde im März 2019 von US-Streitkräften festgenommen und kam zunächst in das von kurdischen Kräften kontrollierte Gefangenenlager al-Haul in Nordsyrien, bis sie in die Türkei flüchtete. Im Oktober 2019 wurde die Angeklagte nach Deutschland zurückgebracht. Das Urteil ist rechtskräftig, weil sowohl die Angeklagte und ihre Verteidiger als auch die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf Revision verzichteten.

(M.Dylatov--DTZ)

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