Deutsche Tageszeitung - Gericht: Entzug von Freizügigkeit bei irischer Aktivistin rechtswidrig

Gericht: Entzug von Freizügigkeit bei irischer Aktivistin rechtswidrig


Gericht: Entzug von Freizügigkeit bei irischer Aktivistin rechtswidrig
Gericht: Entzug von Freizügigkeit bei irischer Aktivistin rechtswidrig / Foto: © AFP/Archiv

Der Entzug der Freizügigkeit für eine in Berlin lebende Irin wegen der Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit propalästinensischen Protesten ist rechtswidrig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut Mitteilung am Mittwoch. Das Land Berlin habe nicht darlegen können, dass von der Frau eine "hinreichend schwere und tatsächliche Gefährdung" ausgehe, hieß es.

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Die Irin lebt laut Gericht seit 2022 in Deutschland. 2024 und 2025 ermittelte die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen des Verwendens propalästinensischer Parolen, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Teilnahme an der Besetzung des Präsidiumsgebäudes der Freien Universität (FU) Berlin. Daraufhin stellte das Landesamt für Einwanderung im März 2025 den Verlust der Freizügigkeit fest und drohte der Irin mit Abschiebung.

Dagegen wehrte diese sich mit einem Eilantrag. Dieser hatte nun Erfolg. Laut Gericht wurden alle Ermittlungsverfahren gegen die Klägerin eingestellt. Dass sie tatsächlich in strafbarer Weise an der FU-Besetzung beteiligt war, habe die Staatsanwaltschaft nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen können. Im Übrigen sei ohnehin nur wegen Verstößen im Bereich der "einfachen Kriminalität" ermittelt worden.

(O.Zhukova--DTZ)

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