Deutsche Tageszeitung - Gesetzesänderung soll Schutz vor Diskriminierung verbessern - Aber weiter Kritik

Gesetzesänderung soll Schutz vor Diskriminierung verbessern - Aber weiter Kritik


Gesetzesänderung soll Schutz vor Diskriminierung verbessern - Aber weiter Kritik
Gesetzesänderung soll Schutz vor Diskriminierung verbessern - Aber weiter Kritik / Foto: © AFP/Archiv

Bürgerinnen und Bürger sollen besser vor Diskriminierung geschützt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Ressorts für Justiz und für Inneres vor, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. Die Antidiskriminierungsbeauftragteder Bundesregierung, Ferda Ataman, kritisierte die Neuregelung allerdings als unzureichend.

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Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Fristen für das Geltendmachen von Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verlängern und Unterstützung für Betroffene auszubauen. Damit sollen auch EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz in deutsches Recht umgesetzt werden.

Das AGG enthält Regeln zum Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften, etwa bei Vermietungen oder im Handel. Ansprüche aus dem Gesetz sollen künftig nach den Plänen der Regierung vier statt bisher zwei Monate lang eingefordert werden können.

Das AGG schützt vor Benachteiligung wegen bestimmter Merkmale. Genannt werden Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Die Einschränkung des Diskriminierungsschutzes wegen des Geschlechts auf sogenannte Massengeschäfte soll künftig entfallen.

Der Schutz vor sexuellen Belästigungen soll verbessert werden. Er soll nicht mehr nur am Arbeitsplatz gelten, sondern beispielsweise auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, um bei Diskriminierungsvorwürfen eine schnelle, einvernehmliche Einigung der Beteiligten zu befördern. In Gerichtsverfahren soll die ADS als Beistand auftreten können.

Eingeschränkt wird eine Ausnahmeklausel für Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie deren Einrichtungen, die es diesen erlaubt, Beschäftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln. Dies soll nur noch möglich sein, wenn ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der betroffenen Beschäftigten oder der Umstände ihrer Arbeit bestehen.

"Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie kündigte an, sie wolle sich über den nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hinaus "weiter für einen ambitionierten Diskriminierungsschutz einsetzen". Familienministerin Karin Prien (CDU) wertete die Neuregelung als "wichtigen Schritt, um unseren Anspruch auf mehr Gleichbehandlung und ein wirksames Vorgehen gegen Diskriminierung konkret umzusetzen".

Von einer "verpassten Chance" sprach hingegen Ataman in Berlin. "Mit dem vorgelegten ambitionslosen Gesetzentwurf droht Deutschland erneut ein EU-Vertragsverletzungsverfahren in diesem Politikfeld", warnte die Antidiskriminierungsbeauftragte. Sie kritisierte auch die knappe Frist von lediglich vier Arbeitstagen, innnerhalb derer Länder und Verbände zu dem Gesetzentwurf hätten Stellung nehmen können.

Konkret forderte Ataman einen besseren Schutz vor Diskriminierung auch im Umgang mit staatlichen Einrichtungen. "Es kann nicht sein, dass Menschen beim Einkaufen im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt sind als im Umgang mit Ämtern, Behörden, Polizei und Justiz", mahnte die Beauftragte. Zudem bleibe auch die viermonatige Frist für das Geltendmachen von Ansprüchen zu kurz.

Der Gesetzentwurf "verbessert den Schutz vor Diskriminierung nur punktuell", kritisierte auch der LSVD+ / Verband Queere Vielfalt. Vorstand Alexander Vogt verwies auf weiter bestehende Lücken in den Schutzvorschriften.

Ein Verbandsklagerecht für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes forderte der Linken-Politiker Maik Brückner. Er forderte zudem, zusätzliche Diskriminierungsmerkmale in das Gesetz aufzunehmen.

Die SPD-Abgeordneten Helge Lindh und Saskia Esken begrüßten, dass nun Bewegung in die Reform des AGG komme. "Deutschland befindet sich in Sachen Diskriminierungsschutz deutlich hinter dem europäischen Standard", drang aber auch Esken auf weitergehende Schritte.

(W.Uljanov--DTZ)

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