Deutsche Tageszeitung - Neuer Anlauf im Bundestag für Widerspruchslösung bei Organspende

Neuer Anlauf im Bundestag für Widerspruchslösung bei Organspende


Neuer Anlauf im Bundestag für Widerspruchslösung bei Organspende
Neuer Anlauf im Bundestag für Widerspruchslösung bei Organspende / Foto: © AFP/Archiv

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten nimmt einen neuen Anlauf, um bei der Organspende die sogenannte Widerspruchslösung zu verankern. Ziel ist dem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Gesetzentwurf zufolge, die derzeit zu geringe Zahl von Organspenderinnen und -spendern zu erhöhen. Derzeit gilt der Grundsatz, dass Spenderorgane nach dem Tod eines Menschen nur entnommen werden können, wenn eine ausdrückliche Zustimmung dafür vorliegt.

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Dies soll nach dem Willen der beteiligten Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linkspartei umgekehrt werden. "Jeder volljährige einwilligungsfähige Mensch ist dann automatisch Organspender, wenn er eingewilligt oder nicht explizit widersprochen hat", sagte die SPD-Politikerin Sabine Dittmar. "Wer kein Spender sein will, der muss aktiv werden." Sie wies darauf hin, dass laut Umfragen zwar 85 Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenüberstehen, sich jedoch nur eine Minderheit als Spenderin oder Spender registriere.

Die Initiatorinnen und Initiatoren heben hervor, dass das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Organspende damit vollständig erhalten bleibe. Bei der Feststellung der Spendebereitschaft solle aber "aus dem Sonderfall der Normalfall werden", sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann. Wenn jemand keine Willenserklärung hinterlege, werde angenommen, "dass das Schweigen eine Zustimmung ist". Weiter habe aber "jeder und jede die Möglichkeit, Nein zu sagen".

Der Grünen-Abgeordnete Armin Grau wies darauf hin, das bei einem Todesfall Angehörige "häufig überfordert und ratlos" seien, wenn sie "in der Phase des Abschiednehmens eine Entscheidung über eine Organspende treffen müssen". Der CSU-Abgeordnete Petr Aumer sprach von einem "Weg vom Nicht-Entscheiden, hin zu einer Kultur der Verantwortung", um Leben zu retten. Die Linken-Politikerin Julia-Christina Stange sagte, man müsse zur Kenntnis nehmen, dass nur eine Minderheit zu Lebzeiten für sich die Frage kläre, ob sie Spenderin oder Spender sein wollten.

Die Befürworterinnen und Befürworter wollen ihren Gesetzentwurf nun im Bundestag einbringen. Dort solle es, wie schon in früheren Fällen, eine Orientierungsdebatte über diese und weitere Vorlagen geben. Angestrebt werde danach eine erste Lesung im Parlament noch vor der Sommerpause. Nach einer längeren Übergangsfrist solle die Neuregelung Anfang 2030 in Kraft treten. Die Beteiligten äußerten sich zuversichtlich, eine Mehrheit im Parlament anders als bei früheren Abstimmungen erreichen zu können.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle 18-Jährigen persönlich angeschrieben und zu einer Entscheidung über die Bereitschaft zur Organspende aufgefordert werden sollen. Zugleich sollen sie darauf hingewiesen werden, dass eine Nicht-Entscheidung als Zustimmung gewertet wird. Stellt sich die Frage der Organspende konkret, sollen wie bisher die Angehörigen einbezogen werden. Sie sollen aber rechtlich der Organspende nicht widersprechen können, wenn der Betroffene diese nicht zu Lebzeiten abgelehnt hat.

Die Widerspruchsregelung soll nur für volljährige, geschäftsfähige Bürgerinnen und Bürger gelten. Bei Minderjährigen soll weiterhin die Zustimmung der Eltern erforderlich sein. Wie bisher soll es auch künftig die Möglichkeit geben, die Entscheidung ausdrücklich auf jemand anderen zu übertragen, etwa auf enge Familienangehörige. Voraussetzung einer postmortalen Organspende soll auch in jedem Fall die Feststellung des Hirntods des Spenders oder der Spenderin bleiben.

Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation warteten in Deutschland Ende 2024 insgesamt 8575 Menschen auf ein Spenderorgan. Es hätten in dem Jahr aber lediglich 953 postmortale Spenderinnen und Spender zur Verfügung gestanden. Die Zahl der transplantierten Organe wurde mit 3701 angegeben, davon 688 durch Lebendspenden.

In anderen europäischen Ländern sind die Zahlen gemessen an der Einwohnerzahl teils deutlich höher. Dort gilt vielfach die Widerspruchslösung - auch für Deutsche, die beispielsweise bei einem Auslandsurlaub verunglücken.

(A.Stefanowych--DTZ)

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