Deutsche Tageszeitung - Ministerium wertet Wehrerfassung als Erfolg - mehr als 90 Prozent Antwortquote

Ministerium wertet Wehrerfassung als Erfolg - mehr als 90 Prozent Antwortquote


Ministerium wertet Wehrerfassung als Erfolg - mehr als 90 Prozent Antwortquote
Ministerium wertet Wehrerfassung als Erfolg - mehr als 90 Prozent Antwortquote / Foto: © AFP/Archiv

Fünf Monate nach Beginn der neuen Wehrerfassung hat das Bundesverteidigungsministerium eine positive Zwischenbilanz gezogen: Insgesamt seien mehr als 90 Prozent der kontaktierten jungen Männer ihrer Pflicht zur Beantwortung des neuen Wehrdienst-Fragebogens nachgekommen, teilte das Ministerium am Freitag mit. Damit sei die Wehrerfassung "erfolgreich gestartet".

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Rund 86 Prozent der angeschriebenen Männer hätten den Fragebogen fristgerecht innerhalb von vier Wochen zurückgesendet; weitere Rückmeldungen habe es nach Versand des ersten Erinnerungsschreibens gegeben, so dass am Ende mehr als 90 Prozent den Fragebogen ausgefüllt hätten.

Das Ministerium wies darauf hin, dass die Nichtbeantwortung des Fragebogens für Männer eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Als Strafe sei ein Bußgeld in der Höhe von maximal 250 Euro geplant. Das verwaltungsinterne Verfahren werde derzeit ausgearbeitet.

Das Ausfüllen des Online-Fragebogens ist für Männer verpflichtend, für Frauen ist die Abfrage freiwillig. Mit Stand 29. April 2026 habe das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr mehr als 206.000 Anschreiben versendet, an Personen aller Geschlechter, erklärte das Ministerium. Die Rücklaufquote der angeschriebenen Frauen liege bei nur drei Prozent.

Bei positiven Rückläufern des Fragebogens seien bereits Musterungen und Assessments ausgeführt worden, Interessierte würden für konkrete Verwendungen eingeplant, hieß es weiter aus dem Verteidigungsministerium.

Ziel des neuen Wehrdienstgesetzes ist es, die Zahl der aktiven Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten bis 2035 von derzeit gut 184.000 auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen. Das Gesetz über den freiwilligen Wehrdienst nennt dabei für jedes Jahr bis 2035 einen Zielkorridor bei den Personalzahlen. Es lässt allerdings offen, wann überprüft wird, ob diese Wegmarken auch erreicht worden sind. Ist dies nicht der Fall, könnte eine sogenannte Bedarfswehrpflicht kommen.

(O.Tatarinov--DTZ)

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