Deutsche Tageszeitung - Nord-Stream-Anschläge: Hitzige Debatte über AfD-Antrag für Untersuchungsausschuss

Nord-Stream-Anschläge: Hitzige Debatte über AfD-Antrag für Untersuchungsausschuss


Nord-Stream-Anschläge: Hitzige Debatte über AfD-Antrag für Untersuchungsausschuss
Nord-Stream-Anschläge: Hitzige Debatte über AfD-Antrag für Untersuchungsausschuss / Foto: © DANISH DEFENCE/AFP/Archiv

In einer hitzigen Debatte hat der Bundestag über die Forderung der AfD nach einem Untersuchungsausschuss zu den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines diskutiert. Die AfD warf der Bundesregierung am Donnerstag vor, die Zerstörung der Gasleitungen aus Russland aus Rücksichtnahme auf die Ukraine nicht ernsthaft aufklären zu wollen. Union und SPD und die Oppositionsparteien Grüne und Linke sahen in dem AfD-Antrag ein populistisches Manöver - auch mit Blick auf Landtagswahlen in diesem Jahr.

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Fast vier Jahre nach dem größten Anschlag auf wirtschaftliche Infrastruktur in der Geschichte Deutschlands gebe es "noch immer keine abschließende Aufklärung", sagte der AfD-Abgeordnete Markus Frohnmaier. Die Tat sei "mit hoher Wahrscheinlichkeit (...) in staatlichem Auftrag mindestens der Ukraine, vielleicht auch weiterer Staaten" begangen worden. Dennoch habe die Bundesregierung "nie ernsthaft" die Auslieferung von möglichen Tatverdächtigen gefordert.

Nach dem AfD-Antrag soll der Untersuchungsausschuss auch prüfen, "ob und inwiefern Schlussfolgerungen über die weitere Gestaltung des Verhältnisses zur Ukraine gezogen werden müssen". Er soll zudem die Möglichkeit von Schadenersatzforderungen an die Ukraine erörtern.

"Ganz offensichtlich geht es in allererster Linie darum, dass die Ukraine und die ukrainische Regierung in ein möglichst schlechtes Licht gerückt werden soll", sagte der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt zu dem AfD-Antrag. "Sie unterstützen die Lesart von (Russlands) Präsident (Wladimir) Putin, sie wollen ihm gefallen." Richtig sei, die Aufklärung "jetzt als allererstes mal den Gerichten" zu überlassen. Der AfD gehe es mit dem Antrag offensichtlich vor allem um ein "politisches Schaulaufen".

Der SPD-Abgeordnete Daniel Baldy verwies darauf, dass der Generalbundesanwalt im Fall eines von Italien ausgelieferten ukrainischen Verdächtigen wegen verfassungsfeindlicher Sabotage ermittle. Vertuschungsvorwürfe seien somit haltlos. Im Bundestag brauche es deshalb auch "keine Hilfssheriffs" und "Schaufensteranträge".

Der Grünen-Abgeordnete Robin Wagener warf der AfD einen "Kniefall vor Wladimir Putin" vor. Die Partei sei "geradezu besessen von Öl und Gas aus Russland" und wolle "weiter mit deutschem Geld den russischen Krieg finanzieren", während sie den Ausbau erneuerbarer Energien bekämpfe, die Deutschland unabhängig machen könnten. Dies sei "eine Schande für Deutschland".

Die Linken-Abgeordnete Ina Latendorf verwies darauf, dass die AfD schon 2023 einen ähnlichen Antrag gestellt habe. Nun lasse "der Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern" grüßen, wo im September Landtagswahlen stattfinden. Die AfD wolle den Untersuchungsausschuss nur, damit dieser Stoff für ihre "populistischen Wahlkämpfe" liefere und die Partei "verkürzte und verdrehte" Informationen verbreiten könne.

Am 26. September 2022 waren drei von vier Strängen der Gas-Pipelines in der Ostsee durch Sprengsätze schwer beschädigt worden. Russland hatte die Gaslieferungen über Nord Stream 1 bereits kurz zuvor gestoppt, mutmaßlich als Reaktion auf die westlichen Sanktionen angesichts des russischen Einmarschs in die Ukraine. Nord Stream 2 ging nie in Betrieb.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass mehrere Männer und einer Frau Sprengsätze in der Nähe der dänischen Insel Bornholm an den Leitungen platzierten. Für den Transport sollen sie eine Segelyacht genutzt haben, die von Rostock aus startete.

Italien hatte im November den mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge an Deutschland ausgeliefert. Er ist bislang der einzige Tatverdächtige, der in Haft sitzt. Ein weiterer Verdächtiger aus der Ukraine war zwar 2024 in Polen festgenommen worden. Ein polnisches Gericht verweigerte allerdings im Oktober seine Auslieferung nach Deutschland.

Nach der ersten Lesung des AfD-Antrags wurde dieser am Donnerstag an den zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung verwiesen. Für einen Untersuchungsausschuss bräuchte die AfD die Unterstützung von mindestens einem Viertel der Abgeordneten. Dies wären derzeit 158 Abgeordnete, die AfD verfügt aber nur über 150 Sitze im Parlament.

(O.Zhukova--DTZ)

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