Deutsche Tageszeitung - Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein

Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein


Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein
Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein / Foto: © AFP/Archiv

Mithilfe einer Ausnahmeregelung stellte das Bundesverteidigungsministeriumklar, dass wehrfähige Männer Auslandsreisen doch nicht genehmigen lassen müssen - es könnte dabei aber rechtswidrig gehandelt haben. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt.

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Am Osterwochenende hatte eine Regelung im neuen Wehrdienstgesetz für Aufsehen gesorgt, wonach sich Männer im wehrfähigen Alter längere Auslandsreisen genehmigen lassen müssen. Das Verteidigungsministerium erließ aber kurz darauf eine Allgemeinverfügung, wonach keine Genehmigung mehr notwendig sei - solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.

"Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit", heißt es in dem Gutachten. Das heißt: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.

Der Wissenschaftliche Dienst betont, dass wenn Ausnahmen von einem Gesetz definiert würden, auch noch Fälle übrigbleiben müssten, für die das Gesetz weiterhin gelte. "Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall." Die Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nehme jedoch alle Männer von der Genehmigungspflicht aus.

"Dies dürfte im Ergebnis dazu führen, dass die Genehmigungspflicht gänzlich suspendiert wird, da kein Adressat mehr unter die Genehmigungspflicht fällt." Dazu sei die Exekutive, also das Ministerium, aber nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze "anzuwenden und zu vollziehen", heißt es im Gutachten.

Aufgrund dieser Erwägungen "dürfte angenommen werden können, dass die Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 rechtswidrig ist", schreibt der Wissenschaftliche Dienst. Das Ministerium könnte die Verfügung laut Gutachten selbst zurücknehmen, ein Gericht könnte sie aber auch für ungültig erklären. Zuerst hatte das "ARD-Hauptstadtstudio" über das Gutachten berichtet.

Für Linken-Fraktionvize Desiree Becker ist der Vorgang "ein weiterer Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen". Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) überschreite "eindeutig seine Kompetenzen und untergräbt die Gewaltenteilung", kritisierte Becker.

Das Wehrressort erklärte derweil am Montag, dass die Allgemeinverfügung nur "eine Übergangsregelung" sei, bis eine Gesetzesänderung in Kraft trete. Das zugehörige Gesetz solle noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Zum 1. Januar war eine Wehrdienstreform in Kraft getreten. Sie sieht eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung für 18-jährige Männer vor. Frauen können sich freiwillig mustern lassen. Ziel der Reform ist eine personelle Aufstockung der Truppe.

Das beschlossene Gesetz sieht zwar keine Rückkehr zu der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht vor. Es öffnet aber die Tür zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden.

(M.Dorokhin--DTZ)

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