Deutsche Tageszeitung - Antisemitischer Aushang an Geschäft in Flensburg: Bewährungsstrafe für Inhaber

Antisemitischer Aushang an Geschäft in Flensburg: Bewährungsstrafe für Inhaber


Antisemitischer Aushang an Geschäft in Flensburg: Bewährungsstrafe für Inhaber
Antisemitischer Aushang an Geschäft in Flensburg: Bewährungsstrafe für Inhaber / Foto: © AFP/Archiv

Wegen eines antisemitischen Aushangs im Schaufenster seines Geschäfts ist ein Mann in Schleswig-Holstein zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Flensburg sprach den 60-Jährigen am Montag der Volksverhetzung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es verpflichtete ihn zudem zur Zahlung von 1200 Euro zugunsten der KZ-Gedenkstätte Ladelund.

Textgröße ändern:

Der Mann hatte am 17. September 2025 für etwa vier Stunden einen Aushang in seinem Flensburger Laden angebracht, auf unter anderem "Juden haben hier Hausverbot" stand. Damit habe er die Menschenwürde der Menschen jüdischen Glaubens angegriffen, hieß es vom Gericht. Dort finde die Meinungsfreiheit ihre Grenze.

Die Äußerung rufe bewusst Assoziationen an die Boykotthetze gegen jüdische Geschäftsinhaber zur Zeit des Nationalsozialismus hervor, hieß es vom Gericht weiter. Der Einwand des Angeklagten, er habe nur solche Juden gemeint, welche die Angriffe der israelischen Regierung auf den Gazastreifen guthießen, sei unerheblich, befand das Amtsgericht. Das ausgehängte Plakat habe dazu gerade nicht differenziert.

Der Angeklagte räumte die Tat laut Gericht während der Verhandlung in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung ein. Darin hieß es unter anderem, dass er die Tat bedaure. Er habe weder die Gefühle der jüdischen Gemeinde in Flensburg noch andernorts verletzen wollen.

Der Vorfall hatte Schlagzeilen gemacht, Bilder des Zettels verbreiteten sich in den sozialen Netzwerken. Unter anderem der Landesantisemitismusbeauftragte Gerhard Ulrich erstattete Strafanzeige.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

KI-Unternehmen Anthropic meldet Börsengang an

Das US-Unternehmen Anthropic hat seinen Börsengang angemeldet. Der Konzern für Künstliche Intelligenz (KI) reichte dazu nach Angaben von Montag sein Dossier bei der US-Börsenaufsicht SEC ein. Zum Inhalt äußerte sich das Unternehmen nicht. Mit dem Börsengang wird in diesem Jahr gerechnet. Er hänge "von den Marktbedingungen und anderen Faktoren ab", erklärte Anthropic in einem Blogbeitrag.

Libanon: Wadephul ruft Hisbollah-Miliz und Israel zur Zurückhaltung auf

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat angesichts der sich zuspitzenden Lage im Libanon alle Konfliktparteien zur Zurückhaltung aufgerufen. Israel habe das Recht, sich zu verteidigen, "und deswegen ist die Hisbollah aufgefordert, alle Angriffe auf den Norden Israels sofort einzustellen", sagte Wadephul am Montag vor Journalisten in New York. Zugleich müsse Israel "bei dieser Selbstverteidigung die Verhältnismäßigkeit" wahren und dürfe "den Süden des Libanon nicht faktisch unbewohnbar" machen.

Gericht: Görlitzer Park in Berlin muss vorerst nachts offen bleiben

Der Görlitzer Park in Berlin muss einem Gerichtsbeschluss zufolge vorläufig nachts wieder geöffnet bleiben. Das entschied das Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Montag im Eilverfahren. Geklagt hatten fünf Anwohnerinnen und Anwohner. Eine endgültige Entscheidung ist das aber noch nicht - das Gericht prüft die Verfügung noch in einem Hauptsacheverfahren.

Ukraine: Zahl russischer Angriffe mit Langstreckendrohnen erreicht Höchststand

Die Zahl der von der russischen Armee auf die Ukraine abgefeuerten Langstreckendrohnen hat einer Analyse der Nachrichtenagentur AFP zufolge im Mai einen neuen Höchststand erreicht. Demnach beschoss die russische Armee das Nachbarland im vergangenen Monat mit 8150 Langstreckendrohnen, das sind bis zu 24 Prozent mehr als im April. Außerdem wurden 211 Raketen registriert, was ebenfalls zu den höchsten monatlichen Zahlen gehört. Die Zählung basiert auf den täglichen Meldungen der ukrainischen Luftwaffe.

Textgröße ändern: