Deutsche Tageszeitung - Buchhandlungspreis: Eil-Entscheidung zugunsten linker Buchhandlung rechtskräftig

Buchhandlungspreis: Eil-Entscheidung zugunsten linker Buchhandlung rechtskräftig


Buchhandlungspreis: Eil-Entscheidung zugunsten linker Buchhandlung rechtskräftig
Buchhandlungspreis: Eil-Entscheidung zugunsten linker Buchhandlung rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Im Fall der vom Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Berliner Buchhandlung "Zur schwankenden Weltkugel" ist ein Urteil zu Gunsten der Betreiberinnen rechtskräftig: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) habe gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin keine Rechtsmittel eingelegt, teilte die Verteidigung der Buchhandlung am Mittwoch mit. Damit darf Weimer die Betreiberinnen der linksgerichteten Buchhandlung nicht als "politische Extremisten" bezeichnen.

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Das Verwaltungsgericht hatte Ende April einem entsprechenden Eilantrag der Betreiberinnen auf Unterlassung stattgegeben. Die Äußerung des Regierungsbeauftragten verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen, hieß es zur Begründung. Für die Bewertung als Extremisten existiere "keine belastbare Tatsachengrundlage". Weimer habe trotz gerichtlicher Nachfragen nicht aufgeklärt, welche Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) über die Buchhandlung nach Maßgabe des sogenannten Haber-Verfahrens zu richten.

Nun gab Weimer der Anwaltskanzlei zufolge eine verfahrensbeendende Erklärung ab, in der es heißt, dass künftig von der Äußerung Abstand genommen werde. Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde folglich nicht eingelegt.

"Die Diffamierung der Buchhandlung von Kulturstaatsminister Weimer war ein klarer Rechtsbruch", erklärte Rechtsanwalt Jasper Prigge, der das Verfahren führte. "Das ist nun auch gerichtlich geklärt. Herr Weimer sollte sich entschuldigen und die drei Buchhandlungen endlich rehabilitieren."

Weimer hatte vor der Vergabe des Buchhandlungspreises drei Buchhandlungen von der Preisträgerliste der Jury streichen lassen. Dazu zählten neben der Berliner Buchhandlung auch zwei Läden in Bremen und Göttingen. Alle drei werden von der Kanzlei vertreten. In der Sache läuft weiterhin das Hauptsacheverfahren, in dem die drei Buchhandlungen gegen das Haber-Verfahren und den Ausschluss vom Preis klagen. Die Prozesse werden an den Verwaltungsgerichten Köln und Berlin geführt.

(M.Travkina--DTZ)

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