Deutsche Tageszeitung - US-Richter erklärt Einreiseverschärfung für 39 Länder für ungültig

US-Richter erklärt Einreiseverschärfung für 39 Länder für ungültig


US-Richter erklärt Einreiseverschärfung für 39 Länder für ungültig
US-Richter erklärt Einreiseverschärfung für 39 Länder für ungültig / Foto: © AFP/Archiv

Ein US-Bundesrichter hat Einreisebeschränkungen für insgesamt 39 Staaten für ungültig erklärt. Die Auflagen der Regierung von Präsident Donald Trump seien "rechtswidrig", begründete dies der Richter John McConnell am Freitag. Nach dem Tod einer Nationalgarde-Soldatin bei einem Schusswaffenangriff im November in Washington hatte die Regierung die Einreiseregeln für Afghanistan, Venezuela und zahlreiche weitere Länder verschärft.

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Seitdem hätten Menschen aus diesen Ländern keine endgültigen Entscheidungen mehr über ihre Asylanträge, Arbeitserlaubnisse, Green Cards oder Einbürgerungen erhalten, betonte der Richter. Sie befänden sich "unbefristet in einem rechtlichen Schwebezustand".

Er zitierte eine Erklärung der inzwischen entlassenen Heimatschutzministerin Kristi Noem. Sie schrieb im Dezember im Onlinedienst X, sie habe Präsident Trump "ein vollständiges Einreiseverbot für Bürger jedes verdammten Landes empfohlen, das unsere Nation mit Mördern, Blutsaugern und Sozialschmarotzern überschwemmt hat".

Daraufhin legte die Regierung zunächst Einwanderungsanträge aus 19 Ländern auf Eis - darunter neben Afghanistan und Venezuela auch der Iran und Haiti. Zudem wurden gegen sieben weitere Länder von Kuba bis Turkmenistan Visabeschränkungen verhängt. Weitere 20 Länder wurden im Dezember auf die Liste gesetzt.

Der Richter warf dem zuständigen Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsdienst (USCIS) vor, sein Vorgehen mit Anliegen der "nationalen Sicherheit" zu rechtfertigen, während hinter den Beschränkungen eigentlich Vorurteile gegen Zuwanderer stünden.

Trump verunglimpft die Zuwanderung pauschal als "Invasion" durch "Kriminelle aus dem Ausland". Allerdings wurde seine Politik der Massenabschiebungen durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen gebremst - insbesondere mit der Begründung, dass die Betroffenen in der Lage sein müssen, ihre Rechte geltend zu machen.

Bei dem Schusswaffenangriff in Washington waren im November eine Soldatin und ein Soldat der Nationalgarde durch Schüsse schwer verletzt worden, die 20-jährige Soldatin starb später. Der mutmaßliche Angreifer, ein 29-jähriger Afghane, wurde festgenommen und wegen Mordes und Mordversuchs angeklagt. Er hatte die USA während des Afghanistan-Einsatzes unterstützt und kam mit einem Programm für Ortskräfte in die Vereinigten Staaten.

(M.Dorokhin--DTZ)

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