Deutsche Tageszeitung - Mehr als jeder dritte Bundestagsabgeordnete hat Nebeneinkünfte

Mehr als jeder dritte Bundestagsabgeordnete hat Nebeneinkünfte


Mehr als jeder dritte Bundestagsabgeordnete hat Nebeneinkünfte
Mehr als jeder dritte Bundestagsabgeordnete hat Nebeneinkünfte / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als ein Drittel der Bundestagsabgeordneten verdient noch zusätzlich Geld durch Nebeneinkünfte oder erhält geldwerte Vorteile. Das zeigt eine am Montag veröffentlichte Auswertung der Organisation Abgeordnetenwatch und des Magazins "Spiegel". 232 der aktuell 630 Abgeordneten haben demnach seit Beginn der Legislaturperiode im März 2025 Nebeneinkünfte angegeben. Insgesamt waren dies bis heute rund 10,6 Millionen Euro.

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Auf Platz eins liegt die Grünen-Politikerin Ophelia Nick mit Einkünften von rund 2,7 Millionen Euro aus Unternehmensbeteiligungen – unter anderem als Erbin und Gesellschafterin des Technologiekonzerns Voith. Damit liegt sie der Auswertung zufolge deutlich vor allen anderen Abgeordneten.

Platz zwei belegt der CSU-Parlamentarier Alexander Engelhard mit 1,5 Millionen Euro. Fast die gesamte Summe stammt den Angaben zufolge aus seiner Tätigkeit als Betreiber einer Bio-Getreidemühle. Auf dem dritten Platz folgt der AfD-Politiker Sebastian Maack mit 439.000 Euro Mieteinnahmen.

Insgesamt haben Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion am häufigsten weitere Einnahmequellen. Dort verdient demnach jede und jeder zweite Abgeordnete neben dem Bundestagsmandat zusätzlich Geld. Keine andere Fraktion weise einen so hohen Anteil auf, erklärten Abgeordnetenwatch und der "Spiegel". Die insgesamt gemeldeten Einkünfte reichen laut Auswertung von Gewinnausschüttungen und Mieteinnahmen über Anwalts- und Beratungstätigkeiten bis hin zu Aufsichtsratsmandaten und Vorträgen.

Bundestagsabgeordnete erhalten derzeit monatliche Diäten in Höhe von 11.833 Euro. Daneben dürfen sie unbegrenzt hinzuverdienen. Einkünfte müssen aber der Bundestagspräsidentin angezeigt werden, sofern sie mehr als 1000 Euro im Monat oder mehr als 3000 Euro im Kalenderjahr betragen. Externe Summen dürfen zudem nicht als Gegenleistung für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten angenommen werden, auch muss das Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen.

(M.Dylatov--DTZ)

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