Deutsche Tageszeitung - Rundfunkbeitrag nicht gestiegen: Karlsruhe verhandelt Beschwerden von ARD und ZDF

Rundfunkbeitrag nicht gestiegen: Karlsruhe verhandelt Beschwerden von ARD und ZDF


Rundfunkbeitrag nicht gestiegen: Karlsruhe verhandelt Beschwerden von ARD und ZDF
Rundfunkbeitrag nicht gestiegen: Karlsruhe verhandelt Beschwerden von ARD und ZDF / Foto: © AFP/Archiv

Vor zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern hat am Bundesverfassungsgericht am Dienstag die Verhandlung über den Rundfunkbeitrag begonnen. ARD und ZDF zogen nach Karlsruhe, weil der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das Gericht will nun herausfinden, ob das Ausbleiben der Erhöhung gegen die Verfassung verstieß. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

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Die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk diene "der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung und ist schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung", sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth zur Einführung.

Der Medienstaatsvertrag gebe vor, "dass die Finanzausstattung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen hat, seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen", führte er aus.

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Sender. Aktuell beträgt er 18,36 Euro pro Haushalt und Monat. Er wird in drei Schritten festgesetzt. Zuerst ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und teilen diesen der KEF mit. Die Kommission überprüft das und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Dann legen die Länder auf dieser Grundlage die Beitragshöhe fest.

Normalerweise sollen sie sich an die KEF-Empfehlung halten. Nur in engen Ausnahmefällen dürfen sie davon abweichen und dann auch nur alle Länder gemeinsam. Diese Entscheidung darf nicht vom Programm der Sender abhängen, die Politik entscheidet also nicht über die Inhalte.

In diesem Fall empfahl die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung des Beitrags auf 18,94 Euro ab Januar 2025. Für das ZDF hätte das nach Gerichtsangaben Mehreinnahmen von 265 Millionen Euro bedeutet, für die ARD-Anstalten von 815 Millionen Euro. Die Länder konnten sich darauf aber nicht einigen. Sie beschlossen, dass der Beitrag zunächst nicht steigen solle. Die Sender könnten bei Engpässen auf eine Sonderrücklage zurückgreifen, erklärten sie. ARD und ZDF erhoben Verfassungsbeschwerden.

Dann passierte etwas Überraschendes: Im Februar dieses Jahres änderte die KEF ihre Empfehlung. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen, und nur um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat. Die Kommission begründete das mit Mehreinnahmen der Sender, etwa weil mehr Haushalte zahlen müssten. Außerdem seien Investitionen verschoben worden, auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.

Zum Dezember war außerdem mit dem neuen Medienstaatsvertrag eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem vor, dass es weniger Radiosender und Spartensender im Fernsehen geben soll. Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags sollte ebenfalls reformiert werden, was aber scheiterte.

Trotz der neuen Entwicklungen hielten ARD und ZDF an ihren Beschwerden fest. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von der Allgemeinheit finanziert und dient den Menschen", erklärte der aktuelle ARD-Vorsitzende, der Intendant des Hessischen Rundfunks Florian Hager, vor der Verhandlung. "Um seiner Aufgabe gerecht zu werden, muss er im Sinne der Gesellschaft frei und unabhängig arbeiten können". Diese Rundfunkfreiheit sehe die ARD verletzt.

Am Dienstag wird zunächst verhandelt. Dazu sind die Intendantinnen und Intendanten aller in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten sowie des ZDF angereist, außerdem Ministerialbeamte aus allen Bundesländern. Auch die Bundesregierung und die KEF sind vertreten. Ein Urteil wird für Dienstag noch nicht erwartet. Es fällt meist einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung.

(V.Sørensen--DTZ)

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