Deutsche Tageszeitung - Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten

Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten


Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten
Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten / Foto: © AFP/Archiv

Aufgrund von zahlreichen erheblichen Rechtsverstößen hat ein Syrer laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Anerkennung eines subsidiären Flüchtlingsschutzes. Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Revision des Mannes zurück, wie es am Freitag in Leipzig mitteilte. Er stellt demnach wegen "einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße" eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

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Der syrische Kläger begehrte laut Gerichtsangaben die Anerkennung subsidiären Schutzes. 2017 verfügten die Behörden demnach dessen Ausweisung aus Deutschland. In der Folge wurde er wiederholt straffällig und wurde in über zehn Fällen sowohl zu Geld- als auch zu Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Sein Antrag auf subsidiären Schutz wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun endgültig. Eine Gefahr für das gesellschaftliche Zusammenleben könne nicht nur bei einzelnen besonders schweren Straftaten vorliegen, hieß es zur Begründung. Sie könne bereits bei einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße gegeben sein, auch wenn jede einzelne Tat für sich genommen nicht "von besonderem Gewicht" sei. Das Urteil fiel bereits Anfang Juni.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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