Deutsche Tageszeitung - Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen

Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen


Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen
Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Flensburg muss einen Beschluss veröffentlichen, in dem es um eine mutmaßliche Klimaaktivistin der Gruppe Letzte Generation geht. Das entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig nach Angaben vom Mittwoch im Eilverfahren zugunsten des Internetportals FragdenStaat. Diese Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, das Landgericht kann dagegen noch vorgehen.

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Mit dem strittigen Teilbeschluss ließ das Landgericht im März die Anklage gegen die Frau wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nicht zu. Sie sollte sich nur wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verantworten. Um die Einstufung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung wird seit Jahren gestritten. Das Landgericht lehnte die Veröffentlichung seines Teilbeschlusses mit dem Argument ab, dass sich der Pressesprecher dadurch strafbar machen würde.

Dieser Auffassung folgte das Verwaltungsgericht aber nun nicht. Es trug dem Landgericht auf, den Beschluss zu veröffentlichen. Behörden seien dazu verpflichtet, der Presse die Auskünfte zu geben, die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienen, führte es aus. Zwar gebe es Ausnahmen, etwa wenn Vorschriften zur Geheimhaltung eine Veröffentlichung verhinderten, räumte das Verwaltungsgericht ein. In dem Fall wiege aber das Auskunftsrecht schwerer.

Es gebe ein öffentlichen Interesse an der Entscheidung. Der Pressesprecher mache sich nicht strafbar, erklärte das Verwaltungsgericht. Auch Rechte der Angeklagten würden nicht verletzt, weil diese sich mit Pressemitteilungen selbst an die Öffentlichkeit gewandt habe. Das Landgericht müsse den Beschluss veröffentlichen - denn sonst könne FragdenStaat nicht berichten. Falls nur FragdenStaat selbst ihn bekomme, dürfe das Internetportal ihn nicht veröffentlichen.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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