Deutsche Tageszeitung - Frankreich lässt zwei verbotene Insektengifte unter Auflagen wieder zu

Frankreich lässt zwei verbotene Insektengifte unter Auflagen wieder zu


Frankreich lässt zwei verbotene Insektengifte unter Auflagen wieder zu
Frankreich lässt zwei verbotene Insektengifte unter Auflagen wieder zu / Foto: © AFP/Archiv

Frankreich lässt zwei bereits verbotene Insektengifte in Ausnahmefällen wieder zu. Nach der Nationalversammlung verabschiedete der Senat am Dienstagabend mit 214 zu 111 Stimmen ein entsprechendes Landwirtschaftsgesetz, das auch im Regierungslager heftig umstritten ist. Umweltministerin Monique Barbut kündigte ihren Rücktritt aus Protest gegen das Gesetz an.

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"In meinen Augen habe ich keine andere Wahl, als meinen Rücktritt einzureichen", sagte Barbut nach der Parlamentsabstimmung zu ihren Mitarbeitern. Sie beabsichtige, ihren Rücktritt bis Mittwochmorgen bei Präsident Emmanuel Macron einzureichen.

Nun wieder zugelassen werden zwei Insektengifte, die als Bienenkiller gelten. Die Wirkstoffe Acetamiprid und Flupyradifuron waren in Frankreich wegen ihrer gesundheitsschädlichen Wirkung bereits verboten, sind in anderen EU-Ländern aber noch zugelassen. Landwirte hatten ihre Wiederzulassung gefordert, um etwa Rote Bete vor Schädlingen zu schützen.

Das Gift wirke jedoch nicht nur gegen die Insekten, gegen die es eingesetzt wird, sondern auch gegen Bienen und andere Insekten, die Pollen übertragen, betonen Wissenschaftler und Umweltschützer. Der Stoff verbreite sich in der Umwelt und beeinträchtige die menschliche Gesundheit. Nach wissenschaftlichen Studien gibt es Hinweise auf Entwicklungsstörungen bei Embryos und auf eine Verringerung von Eizellen.

Im vergangenen Jahr war ein Versuch gescheitert, den Wirkstoff Acetamiprid wieder unter Auflagen zuzulassen. Der Gesetzentwurf hatte eine Protestwelle ausgelöst, mehr als zwei Millionen Menschen unterzeichneten eine Petition dagegen. Das Gesetz wurde dann vom französischen Verfassungsrat teilweise gekippt. Die linksgrüne Opposition kündigte bereits an, erneut den Verfassungsrat anzurufen.

(L.Møller--DTZ)

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