Deutsche Tageszeitung - Diplomaten: IStGH-Vertragsstaaten beschließen Aus für Chefankläger Khan

Diplomaten: IStGH-Vertragsstaaten beschließen Aus für Chefankläger Khan


Diplomaten: IStGH-Vertragsstaaten beschließen Aus für Chefankläger Khan
Diplomaten: IStGH-Vertragsstaaten beschließen Aus für Chefankläger Khan / Foto: © AFP/Archiv

Der unter Druck geratene Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Karim Khan, muss gehen. Bei einer Sitzung der Vertragsstaaten in New York stimmte eine deutliche Mehrheit dafür, den britischen Juristen seines Postens zu entheben, wie Diplomaten am Freitag mitteilten. Der heute 56-jährige Khan hatte sein Amt wegen Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens bereits vor gut einem Jahr niedergelegt.

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Von den 125 Mitgliedsländern des IStGH stimmten den Angaben zufolge 82 gegen Khan, bei 13 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen. Medienberichten zufolge hatte eine frühere Mitarbeiterin dem Briten sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Laut "Wall Street Journal" hatte eine Assistentin UN-Beamten mitgeteilt, dass Khan sie über mehrere Monate hinweg sexuell belästigt und schließlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe.

"Bei einem derart großen Machtgefälle kann es unmöglich einvernehmlich sein", sagte die Frau, die nur unter ihrem Vornamen Sarah bekannt sein möchte, dem Sender CNN. "Was viele Menschen meiner Meinung nach nicht verstehen, ist, dass Herr Khan nicht nur mein Chef war, sondern der Chef von allen."

Khan hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und sich bereiterklärt, mit den Ermittlern zu kooperieren. Wegen der Vorwürfe legte er sein Amt im Mai 2025 vorläufig nieder, in diesem Juni wurde er dann formell suspendiert. An der New Yorker Sitzung konnte er nicht teilnehmen, da die USA ihm die Einreise verweigern.

In einem in dieser Woche im Onlinedienst X veröffentlichten offenen Brief forderten Khans Anwälte die Mitgliedstaaten des IStGH auf, ihn nicht abzusetzen, da kein Fehlverhalten nachgewiesen worden sei. Sie warnten zudem, die Abstimmung könne die Unabhängigkeit künftiger Ankläger gefährden.

Khan ist seit Juni 2021 Chefankläger am IStGH. Er hatte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt. So erwirkte er Haftbefehle des IStGH gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu, den damaligen israelischen Verteidigungsminister Joav Gallant und mehrere Anführer der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg.

Israel und die USA kritisierten das Vorgehen scharf, die Regierung von Präsident Donald Trump verhängte deshalb Sanktionen gegen Khan und andere IStGH-Vertreter. Weder die USA noch Israel sind Vertragsstaaten des Strafgerichtshofs, sie stimmten deshalb auch nicht über seinen Amtsverbleib mit ab.

Israels Außenminister Gideon Saar erklärte am Freitag auf X, Khans Absetzung sei "längst überfällig" gewesen. Er bezeichnete die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant als "Versuch, von dem schwerwiegenden Fehlverhalten abzulenken, dessen Aufdeckung er befürchtete". Saar forderte, dass die Haftbefehle "unverzüglich widerrufen werden".

Khan erwirkte auch einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen des Vorwurfs der unrechtmäßigen Verschleppung ukrainischer Kinder. Der IStGH mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Straftaten wie Kriegsverbrechen.

(G.Khurtin--DTZ)

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