Deutsche Tageszeitung - Diplomaten: IStGH-Vertragsstaaten beschließen Aus für Chefankläger Khan

Diplomaten: IStGH-Vertragsstaaten beschließen Aus für Chefankläger Khan


Diplomaten: IStGH-Vertragsstaaten beschließen Aus für Chefankläger Khan
Diplomaten: IStGH-Vertragsstaaten beschließen Aus für Chefankläger Khan / Foto: © AFP/Archiv

Der unter Druck geratene Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Karim Khan, muss gehen. Bei einer Sitzung der Vertragsstaaten in New York stimmte eine deutliche Mehrheit dafür, den britischen Juristen seines Postens zu entheben, wie Diplomaten am Freitag mitteilten. Der heute 56-jährige Khan hatte sein Amt wegen Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens bereits vor gut einem Jahr niedergelegt.

Textgröße ändern:

Von den 125 Mitgliedsländern des IStGH stimmten den Angaben zufolge 82 gegen Khan, bei 13 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen. Medienberichten zufolge hatte eine frühere Mitarbeiterin dem Briten sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Laut "Wall Street Journal" hatte eine Assistentin UN-Beamten mitgeteilt, dass Khan sie über mehrere Monate hinweg sexuell belästigt und schließlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe.

"Bei einem derart großen Machtgefälle kann es unmöglich einvernehmlich sein", sagte die Frau, die nur unter ihrem Vornamen Sarah bekannt sein möchte, dem Sender CNN. "Was viele Menschen meiner Meinung nach nicht verstehen, ist, dass Herr Khan nicht nur mein Chef war, sondern der Chef von allen."

Khan hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und sich bereiterklärt, mit den Ermittlern zu kooperieren. Wegen der Vorwürfe legte er sein Amt im Mai 2025 vorläufig nieder, in diesem Juni wurde er dann formell suspendiert. An der New Yorker Sitzung konnte er nicht teilnehmen, da die USA ihm die Einreise verweigern.

In einem in dieser Woche im Onlinedienst X veröffentlichten offenen Brief forderten Khans Anwälte die Mitgliedstaaten des IStGH auf, ihn nicht abzusetzen, da kein Fehlverhalten nachgewiesen worden sei. Sie warnten zudem, die Abstimmung könne die Unabhängigkeit künftiger Ankläger gefährden.

Khan ist seit Juni 2021 Chefankläger am IStGH. Er hatte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt. So erwirkte er Haftbefehle des IStGH gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu, den damaligen israelischen Verteidigungsminister Joav Gallant und mehrere Anführer der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg.

Israel und die USA kritisierten das Vorgehen scharf, die Regierung von Präsident Donald Trump verhängte deshalb Sanktionen gegen Khan und andere IStGH-Vertreter. Weder die USA noch Israel sind Vertragsstaaten des Strafgerichtshofs, sie stimmten deshalb auch nicht über seinen Amtsverbleib mit ab.

Israels Außenminister Gideon Saar erklärte am Freitag auf X, Khans Absetzung sei "längst überfällig" gewesen. Er bezeichnete die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant als "Versuch, von dem schwerwiegenden Fehlverhalten abzulenken, dessen Aufdeckung er befürchtete". Saar forderte, dass die Haftbefehle "unverzüglich widerrufen werden".

Khan erwirkte auch einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen des Vorwurfs der unrechtmäßigen Verschleppung ukrainischer Kinder. Der IStGH mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Straftaten wie Kriegsverbrechen.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Rekordstrafe für Google: Trump droht EU mit höheren Zöllen

Wegen eines Rekordbußgelds der Europäischen Union für Google hat US-Präsident Donald Trump den Europäern mit höheren Zöllen gedroht. Die EU werde einen "sehr hohen Preis" für die Wettbewerbsstrafe von 890 Millionen Euro zahlen, erklärte Trump am Freitag in seinem Onlinedienst Truth Social. Er kündigte eine neue Zolluntersuchung gegen die EU an und begründete diese mit dem angeblichen "Ausrauben amerikanischer Unternehmen".

Streit um Aufnahmeprogramm: Afghanin erringt vor Bundesverfassungsgericht Erfolg

Niederlage für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Rechtsstreit um die gestoppten Aufnahmeprogramme für afghanische Flüchtlinge: Eine afghanische Mutter und ihre zwei minderjährigen Söhne haben am Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen können, dass ihr Fall neu geprüft werden muss. Der Familie wurde ein ursprünglich zugesagtes Visum für Deutschland auf Grundlage von Vorgaben aus Dobrindts Ministerium verweigert. Das Bundesinnenministerium sieht sich indes durch die Entscheidung in seinem Kurs weitgehend bestätigt.

Streit um Rechtsruck: Ehemalige polnische Regierungspartei PiS spaltet sich auf

Wegen eines Richtungsstreits kehren in Polen rund 30 Abgeordnete der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) den Rücken. "Rund 30 Abgeordnete haben unsere Partei verlassen", sagte der Vorsitzende Jaroslaw Kaczynski am Freitag. Er hatte den Abgeordneten für eine Loyalitätserklärung ein Ultimatum bis Donnerstagabend gestellt. Die Abgeordneten erklärten, sie seien ausgeschlossen worden. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht eine mögliche Koalition der PiS mit Rechtsaußenparteien, um die Parlamentswahl im kommenden Jahr zu gewinnen.

15 Tote bei russischen Angriffen in der Ukraine - Sechs Tote in Russland

Bei russischen Angriffen in der Ukraine sind am Freitag mindestens 15 Menschen getötet und mehr als hundert verletzt worden. Nach Angaben ukrainischer Behörden starben alleine zehn Menschen bei einem Raketenangriff auf eine Veranstaltung der Rüstungsbranche nahe Kiew und fünf weitere in Slowjansk. Bei ukrainischen Angriffen in Russland wurden laut dortigen Behörden sechs Menschen getötet und mindestens 26 verletzt.

Textgröße ändern: