Deutsche Tageszeitung - IStGH-Vertragsstaaten beschließen Amtsenthebung von Chefankläger Khan

IStGH-Vertragsstaaten beschließen Amtsenthebung von Chefankläger Khan


IStGH-Vertragsstaaten beschließen Amtsenthebung von Chefankläger Khan
IStGH-Vertragsstaaten beschließen Amtsenthebung von Chefankläger Khan / Foto: © AFP/Archiv

Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben für die Amtsenthebung von Chefankläger Karim Khan gestimmt. Eine deutliche Mehrheit votierte am Freitag in New York dafür, den Juristen wegen "groben Fehlverhaltens" und "schwerwiegender Verletzung der Pflichten seines Amtes" seines Postens zu entheben, wie die Versammlung mitteilte. Der 56-Jährige hatte sein Amt wegen Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens bereits vor gut einem Jahr niedergelegt. Khans Anwalt kündigte rechtliche Schritte gegen die Amtsenthebung an.

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Von den 125 Mitgliedsländern des IStGH stimmten Diplomaten zufolge 82 für Khans Amtsenthebung, bei 13 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen.

Medienberichten zufolge hatte eine frühere Mitarbeiterin dem Briten sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Laut "Wall Street Journal" hatte eine Assistentin UN-Beamten mitgeteilt, dass Khan sie über mehrere Monate hinweg sexuell belästigt und schließlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe.

"Bei einem derart großen Machtgefälle kann es unmöglich einvernehmlich sein", sagte die Frau, die nur unter ihrem Vornamen Sarah bekannt sein möchte, dem Sender CNN. "Was viele Menschen meiner Meinung nach nicht verstehen, ist, dass Herr Khan nicht nur mein Chef war, sondern der Chef von allen."

Khan hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und sich bereiterklärt, mit den Ermittlern zu kooperieren. Wegen der Vorwürfe legte er sein Amt im Mai 2025 vorläufig nieder, in diesem Juni wurde er dann formell suspendiert. An der New Yorker Sitzung konnte er nicht teilnehmen, da die USA ihm die Einreise verweigern.

Nach der Abstimmung kündigte Khans Anwalt Tayab Ali an, gegen die Amtsenthebung vorgehen zu wollen. Khan werde "die Rechtmäßigkeit und Fairness der Entscheidung mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln" anfechten, erklärte Ali. Die Entscheidung habe über diesen Einzelfall hinaus "gravierende Folgen". Der IStGH teilte derweil mit, er nehme die Abstimmung der Vertragsstaaten zur Kenntnis.

Khan war seit Juni 2021 Chefankläger am IStGH. Er hatte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt. So erwirkte er Haftbefehle des IStGH gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu, den damaligen israelischen Verteidigungsminister Joav Gallant und mehrere Anführer der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg.

Israel und die USA kritisierten das Vorgehen scharf, die Regierung von Präsident Donald Trump verhängte deshalb Sanktionen gegen Khan und andere IStGH-Vertreter. Weder die USA noch Israel sind Vertragsstaaten des Strafgerichtshofs, sie stimmten deshalb auch nicht über seinen Amtsverbleib mit ab.

Die US-Regierung begrüßte die Abstimmung der IStGH-Vertragsstaaten. "Es ist gut, dass er weg ist, aber er ist nur ein kleines Rädchen in dieser unwiederbringlich korrupten Institution", erklärte der Sprecher des US-Außenministeriums, Tommy Pigott, im Onlinedienst X mit Blick auf Khan. "Das heutige Ergebnis wird keinerlei Einfluss auf die Pläne der USA haben, den IStGH zu zerschlagen", fügte er hinzu.

Am Montag hatte US-Außenminister Marco Rubio eine Kampagne zur Isolierung des IStGH angekündigt. Das Außenministerium in Washington erklärte, die USA wollten die Fähigkeit des Haager Gerichtshofs "systematisch ausschalten, amerikanische Soldaten oder Beamte ins Visier zu nehmen".

Israels Außenminister Gideon Saar erklärte derweil im Onlinedienst X, Khans Absetzung sei "längst überfällig" gewesen. Er bezeichnete die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant als "Versuch, von dem schwerwiegenden Fehlverhalten abzulenken, dessen Aufdeckung er befürchtete". Saar forderte, dass die Haftbefehle "unverzüglich widerrufen werden".

Khan erwirkte auch einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen des Vorwurfs der unrechtmäßigen Verschleppung ukrainischer Kinder. Der IStGH mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Straftaten wie Kriegsverbrechen.

(O.Zhukova--DTZ)

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