Deutsche Tageszeitung - Röwekamp: Innenministerium muss zentral für Drohnenabwehr zuständig sein

Röwekamp: Innenministerium muss zentral für Drohnenabwehr zuständig sein


Röwekamp: Innenministerium muss zentral für Drohnenabwehr zuständig sein
Röwekamp: Innenministerium muss zentral für Drohnenabwehr zuständig sein / Foto: © AFP

Nach dem Fund einer Sprengstoff-Drohne am Leipziger Flughafen hat der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), eine Zentralisierung der Zuständigkeit für die Drohnen-Abwehr beim Bundesinnenministerium gefordert. Die bisher zu Leipzig vorliegenden Erkenntnisse "bestätigen die Dringlichkeit, auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen schnell neue Antworten zu finden", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitagsausgaben). "Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden."

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"Am Ende ist es nur dem Zufall und der Umsicht eines Busfahrers zu verdanken, dass ein großes Schadenereignis verhindert werden konnte", sagte Röwekamp mit Blick auf die am Leipziger Flughafen entdeckte Sprengstoff-Drohne. Neben einer zentralen Zuständigkeit werde auch eine materielle Ausrüstung benötigt, "die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann". Die zentrale Zuständigkeit sollte "beim Bundesinnenministerium beziehungsweise der Bundespolizei liegen".

Für die Drohnen-Abwehr an Flughäfen ist in Deutschland den Angaben zufolge derzeit die Bundespolizei zuständig. Daneben gebe es aber auch das Ende vergangenen Jahres eingerichtete Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) von Bund und Ländern. Die Bundeswehr solle wiederum eingreifen, wenn alle anderen Institutionen technisch überfordert seien. Eine zentrale Zuständigkeit gibt es derzeit also nicht.

Im Fall der in der Nacht zum Mittwoch von einem Flughafenmitarbeiter in der Nähe einer ukrainischen Frachtmaschine entdeckten Drohne in Leipzig hat inzwischen die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen übernommen. Es bestehe der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, erklärte sie am Donnerstagabend. Die Behörde habe die Ermittlungen "wegen der besonderen Bedeutung des Falles" von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen.

(W.Novokshonov--DTZ)

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