Deutsche Tageszeitung - Kampf gegen Geldwäsche: Klingbeil will Beschlagnahme von Vermögen erleichtern

Kampf gegen Geldwäsche: Klingbeil will Beschlagnahme von Vermögen erleichtern


Kampf gegen Geldwäsche: Klingbeil will Beschlagnahme von Vermögen erleichtern
Kampf gegen Geldwäsche: Klingbeil will Beschlagnahme von Vermögen erleichtern / Foto: © AFP/Archiv

Im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Beschlagnahme von Vermögenswerten unklarer Herkunft erleichtern. Das geht aus dem Entwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz hervor, der am Montag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin vorlag. "Es ermöglicht dem Zoll, bedeutsame Vermögensgegenstände sicherzustellen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig oder mit nicht rechtmäßigen Mitteln erworben worden sind", hieß es dazu aus dem Finanzministerium.

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Über den Gesetzentwurf hatte am Montag zuerst die ARD berichtet. "Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart", sagte Klingbeil dem ARD-Hauptstadtstudio. "Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, dann sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg." Zudem erhalte der Zoll mit dem Gesetz "die Befugnisse, die er im 21. Jahrhundert braucht, um gegen Organisierte Kriminalität, Finanzkriminalität oder den internationalen Drogenhandel vorzugehen".

Der Gesetzentwurf soll laut dem ARD-Bericht am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Erweitert werden sollen damit auch Möglichkeiten zum Einsatz von Küsntlicher Intelligenz (KI) bei der Datenanalyse. "Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger", sagte dazu Klingbeil. Dies schaffe auch Spielräume zur Entlastung der ehrlichen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. "Das ist ein wichtiger Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land", betonte der Minister.

Bei der Beschlagnahme von mutmaßlich illegal erzielten Besitztümern geht es laut Finanzministerium um das Instrument einer "administrativen Vermögensabschöpfung" außerhalb von Gerichtsverfahren. "Das zielt dorthin, wo es Kriminellen wirklich weh tut: Auf ihr Geld und ihre Vermögensgegenstände", hieß es. Bisher könnten diese in der Regel erst nach langwierigen Gerichtsverfahren eingezogen werden. Künftig soll es ausreichen, wenn das zuständige Finanzgericht von der nicht rechtmäßigen Herkunft überzeugt ist.

Für den Kampf gegen internationale Geldwäsche will Klingbeil zudem die bestehende Financial Intelligence Unit (FIU) stärken. Dafür soll auch der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern ausgebaut werden. Durch die stärkere Digitalisierung will das Finanzministerium nach eigenen Angaben nicht nur eine höhere Kontrollqualität erreichen, sondern auch den Zoll "serviceorientierter und effizienter aufstellen". Insgesamt gehe es um die größte Strukturreform seit Jahren, hieß es.

Positiv äußerte sich der Leiter des Zollkriminalamts, Tino Igelmann. Häufig würden gerade im Bereich der Organisierten Kriminalität Barmittel oder andere Vermögenswerte hin- und hergeschoben. Dies mache es bisher schwierig, nachzuweisen, dass diese aus Straftaten stammten. "Jetzt haben wir die Möglichkeit, bereits im Vorfeld diese Vermögenswerte vorläufig einzuziehen, und die Gegenseite kann dadurch nicht mehr agieren", sagte Igelmann der ARD. Verdächtige müssten dann einen Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb vorlegen. Zielgruppe seien wenige Privatleute als kriminelle Gruppierungen mit Vermögenswerten ab 100.000 Euro.

Skeptisch äußerte sich die Grünen-Finanzexpertin Katharina Beck. "Das jetzt ist kein großer Wurf, denn nur die Geldwäsche, nicht das Thema Steuerbetrug wird jetzt angegangen", sagte sie der ARD. Auch befürchte sie, dass "am Ende nur die kleinen Fische gefangen werden, nicht die ganz große Finanzkriminalität bekämpft".

(V.Sørensen--DTZ)

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