Deutsche Tageszeitung - Bafög wird erhöht - aber später als geplant

Bafög wird erhöht - aber später als geplant


Bafög wird erhöht - aber später als geplant
Bafög wird erhöht - aber später als geplant / Foto: © dpa/AFP/Archiv

Das Bafög für Schüler und Studenten wird erhöht - allerdings später als ursprünglich geplant. Eine entsprechende Bafög-Reform beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. So soll die Wohnkostenpauschale zwar von 380 auf 440 Euro pro Monat steigen - aber erst zum Sommersemester 2027, nicht zum Wintersemester 2026/2027. In zwei Schritten soll auch der Grundbedarf für Studierende erhöht werden: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro.

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Für Schülerinnen und Schüler sollen die Sätze proportional steigen. Ursprünglich hätte die zweite Erhöhung des Grundbedarfs aber schon zum Wintersemester 2028/29 kommen sollen.

Um die Erhöhung der Bafög-Sätze hatten CDU, CSU und SPD aufgrund von Sparzwängen lange gerungen. Die drei Koalitionsparteien einigen sich dann auf die höheren Sätze - und zugleich ein späteres Inkrafttreten.

Mit der nun verabschiedeten Bafög-Reform sollen ab Schuljahresbeginn beziehungsweise Wintersemester 2028/29 auch die Freibeträge und damit die Einkommensgrenzen jährlich um 1,5 Prozent automatisch angehoben werden. Denn eigenes Einkommen und Vermögen sowie Einkommen von Eltern und Lebenspartnern wird auf die Bafög-Sätze angerechnet, nach Abzug von Freibeträgen.

Gleichzeitig soll das Bafög künftig ausschließlich digital beantragt werden und der Leistungsnachweis wegfallen. Diesen müssen Studierende aktuell nach dem vierten Semester einreichen, um weiterhin Bafög zu bekommen. Mit der geplanten Reform muss sich nun der Bundestag befassen.

"Mit dem Kabinettsbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das Bafög sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann", erklärte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU). Das Bafög bleibe "die zentrale gesetzliche Leistung zur Finanzierung von akademischen und schulischen Ausbildungen".

Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) fördert der Staat die Ausbildung von jungen Menschen, die nicht ausreichend von ihren Familien unterstützt werden können. Je nach Art der Ausbildung und Lebenssituation gelten unterschiedliche Sätze.

(P.Tomczyk--DTZ)

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