Deutsche Tageszeitung - Durchhalteparolen für IS-Mitglieder: Haftstrafe für deutsche Sympathisantin

Durchhalteparolen für IS-Mitglieder: Haftstrafe für deutsche Sympathisantin


Durchhalteparolen für IS-Mitglieder: Haftstrafe für deutsche Sympathisantin
Durchhalteparolen für IS-Mitglieder: Haftstrafe für deutsche Sympathisantin / Foto: © AFP/Archiv

Eine deutsche IS-Sympathisantin ist in Düsseldorf zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sah es in seinem Urteil vom Freitag als erwiesen an, dass Nadine D. eine Initiative zur Gefangenenhilfe für Mitglieder und Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) betrieb. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

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Die Initiative bestand dem Urteil zufolge seit Ende 2019. Bis August 2024 habe die 43 Jahre alte D. zu Spenden für den IS aufgerufen, Geld aus Verkäufen von IS-Literatur gesammelt und Briefaktionen gestartet, um inhaftierte IS-Mitglieder psychisch und finanziell zu unterstützen. So habe sie darum geworben, dass diese weiter für den IS arbeiteten.

Das Gericht nannte mehrere Beispiele. Einem dschihadistischen Prediger, der in Österreich zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt wurde, habe D. 4200 Euro geschickt. 3300 Euro soll sie an weibliche IS-Mitglieder übermittelt haben, die in einem syrischen Lager interniert waren. Einen aufmunternden Brief soll sie an eine Frau weitergegeben haben, die sich wegen des Todes eine versklavten jesidischen Mädchens vor Gericht verantworten musste.

Außerdem soll sie Geld an zwei weitere IS-Unterstützer gegeben haben. Das Gericht wertete das als strafbare Werbung um Mitglieder oder Unterstützer des IS. Es sei die erste strafrechtliche Verurteilung dieser Art, teilte es mit.

D. war im September 2025 in Düsseldorf festgenommen worden und kam in Untersuchungshaft. Im Februar klagte die Bundesanwaltschaft sie an. Die Anklage beantragte dreieinhalb Jahre Haft, die Verteidigung einen Freispruch. Das Gericht sprach D. nun wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz und wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für den IS schuldig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann noch Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden. Das Gericht ordnete an, dass die Angeklagte in Untersuchungshaft bleibt.

(P.Hansen--DTZ)

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