Deutsche Tageszeitung - Von Wahl in Niedersachsen ausgeschlossen: Auch AfD-Vizelandeschef scheitert vor Gericht

Von Wahl in Niedersachsen ausgeschlossen: Auch AfD-Vizelandeschef scheitert vor Gericht


Von Wahl in Niedersachsen ausgeschlossen: Auch AfD-Vizelandeschef scheitert vor Gericht
Von Wahl in Niedersachsen ausgeschlossen: Auch AfD-Vizelandeschef scheitert vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Auch der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl im Kreis Lüneburg ausgeschlossene AfD-Politiker Stephan Bothe ist mit einem Eilantrag auf Zulassung vor Gericht gescheitert. Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, könnten nur durch nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden, teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Montagabend mit. Ein "vorgelagerter Rechtsbehelf" sei nicht vorgesehen. (Az. 1 B 76/26)

Textgröße ändern:

Bothe ist stellvertretender Landeschef der AfD in Niedersachsen und wollte am 13. September im Landkreis Lüneburg als Kandidat für die Landratswahl antreten. An diesem Tag finden Kommunalwahlen in dem Bundesland statt. Wegen einer Neuerung im Kommunalwahlgesetz müssen Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen und dürfen dafür auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Dieser stufte den AfD-Landesverband im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.

Bothe ist einer von mehreren AfD-Kandidaten, die von den zuständigen Wahlausschüssen von einer Kandidatur ausgeschlossen wurden. Es traf unter anderem auch den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, der im Kreis Friesland antreten wollte. Einen von Sichert eingereichten Eilantrag wies am Montag das Verwaltungsgericht Oldenburg mit einer identischen Begründung wie die Lüneburger Richter im Fall Bothe ab.

Gerade im Wahlrecht müsse "das Interesse des Einzelnen an einer möglichst frühzeitigen gerichtlichen Überprüfung mit dem Erfordernis einer einheitlichen, störungsfreien und termingerechten Durchführung der Wahl in Ausgleich gebracht werden", begründete das Gericht in Lüneburg seinen Beschluss. Anders als von Bothe angegeben, werde er dadurch auch nicht "rechtsschutzlos" gestellt. Erweise sich ein Wahleinspruch in einem Wahlprüfverfahren als begründet, könne die Wahl später für ungültig erklärt und das Ergebnis korrigiert werden.

Die Beschlüsse in beiden Fällen sind noch nicht rechtskräftig. Bothe und Sichert können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Israels Wahlbehörde: Netanjahus Block führt nach Auszählung von zwei Dritteln der Stimmen

Bei der Parlamentswahl in Israel liegt nach Auszählung von zwei Dritteln aller Stimmzettel offiziellen Angaben zufolge der Block von Regierungschef Benjamin Netanjahu weiter vor dem Block der Opposition - verfehlt jedoch eine Mehrheit im Parlament. Nach Angaben der israelischen Wahlkommission vom Mittwoch kommen Netanjahus Likud-Partei und ihre Verbündeten nach Auszählung von rund 66 Prozent der Stimmzettel auf 54 der 120 Sitze im Parlament.

Trump: Unterstützung für Netanjahu hat diesem bei Wahl in Israel sehr geholfen

US-Präsident Donald Trump hat nach der Parlamentswahl in Israel die Bedeutung seiner Unterstützung für Ministerpräsident Benjamin Netanjahu betont. "Ich glaube, als die Unterstützung bekannt wurde, hat ihm das sehr geholfen", sagte Trump am Mittwoch mit Blick auf Netanjahu zu Reportern an Bord der Präsidentenmaschine Air Force One. Trump hatte sich vor der Wahl mehrfach hinter Netanjahu gestellt, beide gelten als enge Verbündete.

Neue Antisemitismusbeauftragte beklagt offen gelebten Judenhass in Deutschland

Die neue Antisemitismusbeauftragte Katharina von Schnurbein hat beklagt, dass Judenhass hierzulande teils wieder offen gelebt wird. Deutschland sei an einer Stelle angelangt, "wie es sie seit der Schoah wahrscheinlich nie gab", sagte die Regierungsbeauftragte der "Rheinischen Post" vom Mittwoch. "Antisemitismus wird offen und schamlos verbreitet."

Buenos Aires: Flávio Bolsonaro von Brasilien über Argentinien nach Ecuador gereist

Der bei der Präsidentschaftswahl in Brasilien unterlegene Kandidat Flávio Bolsonaro ist nach Angaben der argentinischen Regierung nach seiner Flucht aus Brasilien über Argentinien nach Ecuador gereist. Bolsonaro sei am Dienstagabend nach Argentinien eingereist, ehe er einen Flug nach Ecuador angetreten habe, erklärte die argentinische Einwanderungsbehörde am Mittwoch im Onlinedienst X. Bolsonaro hatte am Sonntag die Stichwahl um das Präsidentenamt in Brasilien gegen Amtsinhaber Luiz Inácio Lula da Silva verloren. US-Medien hatten berichtet, Bolsonaro sei in den USA eingetroffen.

Textgröße ändern: